Laut heise.de möchte Nordrhein-Westfalen User vor unbemerkten Datenabgriffen schützen. Dafür soll eine Gesetzesänderung angestoßen werden, die Anbieter von Apps dazu verpflichtet, die User bereits vor dem Download über den Umfang der Datenerfassung zu informieren.

Schreibtisch, Laptop
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Das Angebot von Apps ist heutzutage groß. Doch nicht immer, sind diese vertrauenswürdig beziehungsweise transparent genug für den Endverbraucher. Unter anderem häufen sich Meldungen – wie etwa im Stern – über Fake-Apps, die von Millionen Nutzern heruntergeladen werden und für den professionellen Datenklau verwendet werden. Nordrhein-Westfalen will das Problem nun in Angriff nehmen und fordert einen Warnhinweis für vermeintliche Gratis-Apps. Dabei sollen digitale Preisschilder für die Apps etabliert werden, die Auskunft über den Umfang des Datenabgriffs geben. Applikationen wie beispielsweise die Jogger-App Runtastic oder der Messenger Whatsapp müssen so in Zukunft mit prominent platzierten Hinweisen versehen werden, die über den Umfang des Datenabgriffs informieren – ähnlich den Gesundheits-Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen.

Nutzer bezahlen mit ihren Daten

Das NRW-Justizministerium bestätigte etwaige Pläne am Mittwoch. Laut Minister Peter Biesenbach (CDU) solle dafür sogar das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geändert werden. „Viele dieser Apps sind nur scheinbar kostenlos“, so Biesenbach: „Die Nutzer zahlen nicht mit Geld, aber mit ihren Daten.“ Bewegungsprofile, Kontaktdaten oder Lebensgewohnheiten seien für ganze Wirtschaftszweige wertvoller als Bargeld. Viele Apps speicherten mehr Daten, als den Verbrauchern lieb sein könne. Kennwörter würden ausgelesen, ganze Konversationen gespeichert und an unbekannte Server weitergeleitet. Aus diesem Grund sollen Anbieter von Apps zu einem Daten-Button verpflichtet werden, der an zentraler Stelle und schon vor dem Download in verständlicher Form über alle Daten informiert, welche die jeweilige App bei dem Nutzer einsammelt. Die Einverständniserklärung solle vom Kunden per Klick bestätigt werden. 

Wie Apps ihre Nutzer ausspionieren können

Wie die Rheinische Post berichtet, wurden bereits seit 2012 mehr als 500 Apps von der Stiftung Warentest auf Datenschutz getestet. Dabei stellten sich mehr als 40 Prozent der getesteten Zusatzprogramme als „kritisch“ oder „sehr kritisch“ heraus, da diese Daten sammeln, die für ihre eigentlichen Zwecke nicht notwendig seien. Professionelle Datensammler können mit Hilfe der gesammelten Mobilfunknummern, Fotos und Standortdaten zum Beispiel Rückschlüsse auf das Alter sowie Konsumverhalten der Nutzer ziehen und ihnen personalisierte Werbebotschaften zukommen lassen. So können Apps, wie das schon erwähnte Runtastic-Programm, das unter Freizeitjoggern sehr beliebt ist, nicht nur auf die gelaufenen Strecken und damit zusammenhängende Informationen wie Pulsfrequenz und Trainingsintervalle zugreifen, sondern auch je nach Konfiguration auch Freundschaften und Fotos erfassen.

Derzeit gebe es wohl noch keinen Gesetzesentwurf für eine entsprechende Bundesinitiative. Biesenbach sei jedoch bereits im Gespräch mit den Unions-Justizministern von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. Die Verbraucherzentrale NRW hat unterdessen bereits verschiedene Apps untersucht und eine Reihe von Anbietern abgemahnt, da die Anwendungen ihre Nutzer nicht ausreichend darüber informieren würden, was mit den gesammelten Daten passiere.