Die Geschichte um das insolvente Online-Unternehmen Unister scheint noch längst nicht zu Ende erzählt. Im neuesten Kapitel soll der Insolvenzverwalter des Unternehmens eine beachtliche Rückzahlungsforderung gegen Google stellen.

Geldscheine in Händen
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Muss Google eine Summe in dreistelliger Millionenhöhe an Unister zahlen? – Diese Frage steht nach Angaben der Leipziger Volkszeitung im Raum, die sich wiederum auf Informationen der Bild am Sonntag stützt. Demnach wolle der Insolvenzverwalter von Unister, Lucas Flöther, einen Betrag von „mehr als 100 Millionen Euro von Google zurückfordern“.

Im Einzelnen gehe es dabei um Geschäfte, die in dem Zeitraum zwischen der Zahlungsunfähigkeit und der Einreichung des Insolvenzantrages von Unister abgewickelt wurden.

Unister: Faktische Insolvenz bereits lange vor Insolvenzantrag

Nach Angaben der LVZ gebe es „gerichtsfeste Belege, dass Unister bereits 2014 zahlungsunfähig war“. Der eigentliche Insolvenzantrag war allerdings erst sehr viel später – nämlich im Sommer 2016 – eingereicht und die Insolvenz somit verschleppt worden.

Ein Sprecher von Lucas Flöther betonte, dass der Insolvenzverwalter im Rahmen der Insolvenzverwaltung verpflichtet sei, „alle Zahlungen nach der faktischen Insolvenz zurückzufordern sowie Anfechtungsansprüche und Forderungen geltend zu machen“. Der Zeitpunkt der faktischen Insolvenz habe im Fall von Unister jedoch „deutlich vor Abgabe des Insolvenzantrags gelegen“, schreibt die LVZ weiter.

Google ist übrigens nicht das einzige Unternehmen, dem wohl eine Rückforderung vonseiten Unister ins Haus steht. Auch andere Unternehmen wie etwa TV-Sender oder Reiseveranstalter könnten von entsprechenden Forderungen betroffen sein.