Muss Irland tatsächlich Steuern in Milliardenhöhe vom Hightech-Konzern Apple eintreiben? Über diese Frage waren sich die irische Regierung und die EU-Kommission in jüngster Zeit uneinig. Nun scheinen die beiden Parteien jedoch zu einer Einigung gekommen zu sein.
Es geht um Steuerforderungen in Milliardenhöhe – genauer gesagt in Höhe von satten 13 Milliarden Euro. Die EU-Kommission forderte Irland in den vergangenen Monaten dazu auf, diese Summe vom Hightech-Riesen Apple einzufordern. Irland selbst sträubte sich bisher und sah keinen Anlass, das Geld einzutreiben. Bis jetzt. Denn wie Golem berichtet, hat die irische Regierung ihre Meinung nun geändert und will „die illegal gewährten Steuervorteile“ nun zurückfordern.
EU-Kommission hatte Druck auf Irland erhöht
Leo Varadkar, Premierminister von Irland, hat laut Golem Details über das weitere Vorgehen in der Steuersache mit Apple bekannt gegeben: „Wir haben ihnen [Apple, die Redaktion] mitgeteilt, dass wir ein Treuhandkonto einrichten möchten und die Gelder ohne Verzögerung auf das Treuhandkonto überwiesen werden sollen.“
Dieses Einlenken könnte nicht zuletzt auch an dem wachsenden Druck liegen, den die EU-Kommission auf Irland ausgeübt hat. Die Behörde hatte dem Land eine Frist bis zum 3. Januar 2018 auferlegt, bis zu dem das Geld zurückgefordert werden sollte. Darüber hinaus hatte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager vor wenigen Wochen verlauten lassen, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen.
EU-Kommission sieht Irland in der Pflicht – trotz Klage
„Wir wollen nicht in die Situation kommen, in der die irische Regierung Apple vor Gericht bringen muss, weil die Europäische Kommission die irische Regierung verklagt. Ich denke, die Nachricht ist angekommen und ich erwarte Fortschritte in den kommenden Wochen“, kommentierte Premierminister Varadkar weiter.
Die Abwehrhaltung von Irland und Apple gegen die Eintreibung der Steuern ging in der Vergangenheit so weit, dass beide gegen die Bestrebungen und den Beschluss der EU-Kommission geklagt hatten. Doch wie es heißt, entbinde die Klage den jeweiligen EU-Mitgliedstaat nicht davon, seiner Pflicht nachzukommen und „unrechtmäßige Beihilfen zurückzufordern“.
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