Die US-Handelsbehörde hat den chinesischen Marktplatz Taobao jetzt erneut auf die schwarze Liste gesetzt. Grund ist die Vielzahl an angebotenen gefälschten Produkten.
Während in den westlichen Gefilden Amazon und Ebay ganz klar zu den größten Marktplätzen zählen, kann in Fernost niemand den von Alibaba betriebenen Plattformen Tmall und Taobao das Wasser reichen. Letzterer soll seine starke Marktposition jetzt dafür nutzen, auch im Ausland populärer zu werden. Geht es nach dem Amt des Handelsbeauftragten der Vereinigen Staaten (USTR), soll dies allerdings nicht in ihrem Land geschehen. Die Behörde hat die chinesische Plattform nun abermals in die Liste der „notorious markets“ – berüchtigten Marktplätze – aufgenommen.
Marktplatz konnte keine entscheidenden Änderungen erringen
Taobao wurde zwar 2012 von der Liste genommen, nur vier Jahre später allerdings wieder hinzugefügt. Wie die jetzt veröffentlichte Liste für 2017 zeigt, hat es der chinesische Marktplatz erneut auf die schwarze Liste „geschafft“. Als Grund gibt das USTR den nach wie vor hohen Anteil von markenrechtsverletzenden Produkten auf der Plattform an, welche besonders zulasten der amerikanischen Händler fallen. Zwar erkennt die Behörde die Versuche Alibabas in den letzten Monaten an, den Marktplatz von solchen Fake-Produkten zu befreien, welche bereits erste Erfolge erzielen konnten, allerdings „stellt die enorme Verbreitung von gefälschten Waren nach wie vor eine große Herausforderung dar und Alibaba muss weitere Schritte unternehmen, um diese fortlaufenden Belange anzugehen“, heißt es im Bericht der US-Behörde.
Alibaba kritisiert Entscheidung des USTR
In einem Statement der Alibaba Group meldete sich jetzt auch Geschäftsführer Michael Evans zu Wort und kritisierte die Entscheidung der Handelsbehörde scharf. „Im letzten Jahr haben wir es für Rechteinhaber noch einfacher gemacht, auf unser IP Sicherungsprogramm zuzugreifen, welches von führenden Marken gut aufgenommen wurde“, so Evans. Zusätzlich konnte eine Verbesserung um 25 Prozent hinsichtlich der Forderung nach Löschung eines Eintrages verzeichnet werden, da viele gefälschten Waren bereits entfernt wurden, noch ehe sie den Marktplatz erreichten. „Angesichts dessen lässt sich feststellen, dass, egal wie viel wir unternehmen und erreichen, das USTR nicht wirklich daran interessiert ist, konkrete Ergebnisse zu sehen“, fasst der Geschäftsführer zusammen.
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