Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird im Online-Handel ab ab 25. Mai 2018 vieles verändern. Sie wird sich zum Beispiel auf die Sammlung und Verarbeitung von Kundendaten, auf den Newsletterversand oder Auskunftspflichten auswirken. Doch obwohl die DSGVO von übergeordneter Bedeutung für Online-Händler ist, kennen sich viele Unternehmen noch immer nicht aus. Auf sie könnten hohe Strafen zukommen.

Infografik zu neuen Datenschutzgrundverordnung
© Händlerbund

Bereits im August 2017 hatte der Händlerbund hunderte Online-Händler befragt, ob sie sich mit der neuen Datenschutzgrundverordnung auskennen. Das Ergebnis war recht ernüchternd: Damals gab zum Beispiel fast jeder Dritte an, noch nie etwas von der DSGVO gehört zu haben.

Vor wenigen Wochen – im Dezember 2017 – hat der Händlerbund seine Umfrage wiederholt, um herauszufinden, ob sich die Lage im Online-Handel mittlerweile etwas verändert hat. Und wie sich zeigt: Es kann durchaus eine Verbesserung registriert werden. Ende letzten Jahres gaben nur noch vier Prozent an, nie von der DSGVO gehört zu haben. Auch der Anteil der Experten, die sich gut auskennen, ist von fünf auf elf Prozent angestiegen. Während die Zahl der Anfänger stagniert, gibt es mittlerweile fast doppelt so viele fortgeschrittene Händler als noch im Sommer 2017.

Großteil der Händler noch immer nicht gut vorbereitet

Doch obwohl sich die Kenntnisse über die DSGVO sichtlich verbessert haben, heißt das noch nicht, dass auch alle Unternehmer ausreichende Vorbereitungen getroffen haben. Der Teil der Händler, die mittlerweile (sehr gut, eher gut oder etwas) auf die DSGVO vorbereitet sind, ist von 28 Prozent auf 39 Prozent angewachsen. Eine erfreuliche Entwicklung.

Dennoch gab ein Großteil der befragten Online-Händler (61 Prozent) im Rahmen der Händlerbund-Studie an, eher nicht oder auch gar nicht gerüstet zu sein.

Immer mehr Händler sind sich über drohende Strafen bewusst

Da die Übergangsfrist der Datenschutzgrundverordnung bereits Ende Mai endet und die DSGVO am 25. Mai 2018 schließlich inkrafttritt, bleiben den Online-Händlern nur noch wenige Monate, um die Vorbereitungen anzukurbeln oder gar abzuschließen. Und dies sein auch angeraten. Denn Händlern, die gegen die neuen Regelungen verstoßen, drohen unter Umständen sensible Strafen und hohe Bußgelder.

– Das scheinen mittlerweile auch die meisten Online-Händler zu wissen. Gaben im Sommer 2017 nur 31 Prozent der Händler an, bei Verstößen hohe Geldstrafen zu erwarten, tun dies inzwischen bereits 53 Prozent. Das Bewusstsein über die potenzielle Gefahr ist also sichtbar gestiegen.

In einer anschaulichen Infografik hat der Händlerbund die Ergebnisse seiner Umfrage zur Datenschutzgrundverordnung zusammengefasst. Hier werden auch die Veränderungen bzw. Entwicklungen zur vorhergehenden Befragung vom August 2017 deutlich.

Ein Klick auf das Bild vergrößert die Infografik in einem neuen Fenster.

 

Händlerbund Infografik zur DSGVO
© Händlerbund

 

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Sie möchten sich über die Einzelheiten und Regelungen im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung informieren? In unserer Themenreihe gehen wir auf die einzelnen Bereiche, die für Online-Händler wichtig sind, ein und geben Tipps zur Umsetzung.

 

 

Die Themenreihe zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Einführung

Teil 1: Newsletterversand

Teil 2: Informationspflichten

Teil 3: Auskunftspflichten

Teil 4: Betroffenenrechte

Teil 5: Umgang mit Datenpannen

Teil 6: Neuerungen beim Umgang mit Kundendaten

Teil 7: Übermittlung von Daten ins Ausland

Teil 8: Auftragsdatenverarbeitung

Teil 9: Der Einsatz von Cookies

Teil 10: Social Plugins

Teil 11: Der Datenschutzbeauftragte

Teil 12: Verfahrensverzeichnis, Vorabkontrolle und Folgenabschätzung

Teil 13: Aufsichtsbehörden

Teil 14: Befugnisse und Sanktionsmaßnahmen

Teil 15: Praxisteil - Maßnahmen zur Vorbereitung (Checkliste)

Teil 16: Glossar

 

Der DSGVO-Countdown: Wie plane ich die nächsten 157 Tage? (Teil 1)

Der DSGVO-Countdown: Wie plane ich die nächsten 135 Tage? (Teil 2