Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird im Online-Handel ab ab 25. Mai 2018 vieles verändern. Sie wird sich zum Beispiel auf die Sammlung und Verarbeitung von Kundendaten, auf den Newsletterversand oder Auskunftspflichten auswirken. Doch obwohl die DSGVO von übergeordneter Bedeutung für Online-Händler ist, kennen sich viele Unternehmen noch immer nicht aus. Auf sie könnten hohe Strafen zukommen.
Bereits im August 2017 hatte der Händlerbund hunderte Online-Händler befragt, ob sie sich mit der neuen Datenschutzgrundverordnung auskennen. Das Ergebnis war recht ernüchternd: Damals gab zum Beispiel fast jeder Dritte an, noch nie etwas von der DSGVO gehört zu haben.
Vor wenigen Wochen – im Dezember 2017 – hat der Händlerbund seine Umfrage wiederholt, um herauszufinden, ob sich die Lage im Online-Handel mittlerweile etwas verändert hat. Und wie sich zeigt: Es kann durchaus eine Verbesserung registriert werden. Ende letzten Jahres gaben nur noch vier Prozent an, nie von der DSGVO gehört zu haben. Auch der Anteil der Experten, die sich gut auskennen, ist von fünf auf elf Prozent angestiegen. Während die Zahl der Anfänger stagniert, gibt es mittlerweile fast doppelt so viele fortgeschrittene Händler als noch im Sommer 2017.
Großteil der Händler noch immer nicht gut vorbereitet
Doch obwohl sich die Kenntnisse über die DSGVO sichtlich verbessert haben, heißt das noch nicht, dass auch alle Unternehmer ausreichende Vorbereitungen getroffen haben. Der Teil der Händler, die mittlerweile (sehr gut, eher gut oder etwas) auf die DSGVO vorbereitet sind, ist von 28 Prozent auf 39 Prozent angewachsen. Eine erfreuliche Entwicklung.
Dennoch gab ein Großteil der befragten Online-Händler (61 Prozent) im Rahmen der Händlerbund-Studie an, eher nicht oder auch gar nicht gerüstet zu sein.
Immer mehr Händler sind sich über drohende Strafen bewusst
Da die Übergangsfrist der Datenschutzgrundverordnung bereits Ende Mai endet und die DSGVO am 25. Mai 2018 schließlich inkrafttritt, bleiben den Online-Händlern nur noch wenige Monate, um die Vorbereitungen anzukurbeln oder gar abzuschließen. Und dies sein auch angeraten. Denn Händlern, die gegen die neuen Regelungen verstoßen, drohen unter Umständen sensible Strafen und hohe Bußgelder.
– Das scheinen mittlerweile auch die meisten Online-Händler zu wissen. Gaben im Sommer 2017 nur 31 Prozent der Händler an, bei Verstößen hohe Geldstrafen zu erwarten, tun dies inzwischen bereits 53 Prozent. Das Bewusstsein über die potenzielle Gefahr ist also sichtbar gestiegen.
In einer anschaulichen Infografik hat der Händlerbund die Ergebnisse seiner Umfrage zur Datenschutzgrundverordnung zusammengefasst. Hier werden auch die Veränderungen bzw. Entwicklungen zur vorhergehenden Befragung vom August 2017 deutlich.
Ein Klick auf das Bild vergrößert die Infografik in einem neuen Fenster.
Mithilfe des folgenden Codes können Sie die Infografik des Händlerbundes auf einer Webseite einbinden:
Sie möchten sich über die Einzelheiten und Regelungen im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung informieren? In unserer Themenreihe gehen wir auf die einzelnen Bereiche, die für Online-Händler wichtig sind, ein und geben Tipps zur Umsetzung.
Die Themenreihe zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Teil 1: Newsletterversand
Teil 2: Informationspflichten
Teil 3: Auskunftspflichten
Teil 4: Betroffenenrechte
Teil 5: Umgang mit Datenpannen
Teil 6: Neuerungen beim Umgang mit Kundendaten
Teil 7: Übermittlung von Daten ins Ausland
Teil 8: Auftragsdatenverarbeitung
Teil 9: Der Einsatz von Cookies
Teil 10: Social Plugins
Teil 11: Der Datenschutzbeauftragte
Teil 12: Verfahrensverzeichnis, Vorabkontrolle und Folgenabschätzung
Teil 13: Aufsichtsbehörden
Teil 14: Befugnisse und Sanktionsmaßnahmen
Teil 15: Praxisteil - Maßnahmen zur Vorbereitung (Checkliste)
Teil 16: Glossar
Der DSGVO-Countdown: Wie plane ich die nächsten 157 Tage? (Teil 1)
Der DSGVO-Countdown: Wie plane ich die nächsten 135 Tage? (Teil 2)
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vielen Dank für deine Anregungen und die Kritik. Wir haben Verständnis dafür, dass die DSGVO vielen Händlern Sorgen bereitet und sie Fehler bei der Umsetzung fürchten.
Für Sie ist es nun jedoch ganz wichtig zu wissen, dass ALLE Unternehmen, die mit persönlichen Daten (z. B. Kundendaten) arbeiten) von der DSGVO betroffen sind. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nur kleinere Betriebe betroffen sind. Dies trifft höchstens auf die Bestellung eines Datenschutzbeau ftragten zu. Wir können Ihnen daher nur unsere Themenreihe ans Herz legen: onlinehaendler-news.de/.../...
Händlerbund-Mit glieder erhalten selbstverständl ich rechtzeitig alle relevanten Rechtstexte und konkrete Anleitungen zur Umsetzung.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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Gequirlter Schwachsinn... hoffentlich halten sich dann auch die Verteiler die mir Wunderpotenzpil lchen versprechen auch ab Mai daran...
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Hier würde ich mir erwarten als Mitglied bei euch statt seitenlangem blabla konkret anleitungen ich bin doch deshalb mitglied das ich den kram nicht lesen muß
Firmen unter 9 mitarbeiter machen nix
Firmen mit 9 - 250 Mitarbeitern machen das und das
Firmen mit mehr als 250 mitarbeitern mache dies und jenes
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Mumien ,Monstren ,Mutationen !
hier kommt noch Schwachsinn dazu !
vor was der Käufer eigentlich alles "geschützt" werden muss ist unglaublich - eigentlich müsste jeder der sich darauf berufen wollte für unmündig erklärt werden - gleichzeitig lässt man sich aber von diesen unmündigen Stimmvolk wählen.
dann müsste eigentlich jeder zu seinen Stimmzettel - Bücher in Form einer Lexikothek erhalten - um zu wissen was er dann da wählt.
einerseits wird locker mal ein neuer Beruf ? aus dem Ärmel geschüttelt ,und schon vor Monaten meine Frage - auf welchen Baum werden die denn gezüchtet ?
wieviel Leute werden aber Ihren Job verlieren - weil niemand diesen Klotz am Bein haben will. dann noch Kündigungsschut z - und er ist dem Arbeitgeber praktisch nicht verpflichtet (ausser Schweigepflicht ) - wie soll das zusammengehen ? - bei verstößen müsste er sich ja gegen seinen Brötchengeber stellen - dann soll Ihn doch gleich der Staat bezahlen.
bestrafen sollte man die - die sich so einen ..... ausdenken.
50 Jahre Antarktis Iglu´s bauen für Pinguine :-)
also ich glaube ich gehe doch noch in die Politik - und werde diesen Quatsch wieder abschaffen und dazu noch weitere EU-Monster und Amazon und Ebay vierteilen lassen - damit dann alle bessere Chancen - Abmahnungen werden verboten - und die exzessiv in den letzten Jahren damit sein Geld verdiente wird zur Rückzahlung + 100 % Schmerzensgel verdonnert (Hinweis-gebühr 10,- Euro O.K. ?) hat noch jemand ein paar bessere Ideen - na dann beende ich mal die Samstags-Utopie -Stunde !
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