Immer mehr Händler sind von Abmahnungen betroffen – zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Händlerbund-Studie. Dabei zeigt sich, dass auch immer mehr Abmahnungen in einem Gerichtsverfahren enden und die Betroffenen somit viel Zeit und Geld kosten. Weitere Details zur Studie lesen Sie hier.

Abmahnstudie des Händlerbundes
© Händlerbund

Jedes Jahr wirft der Händlerbund in einer Studie einen Blick auf Abmahnungen und zeigt auf, welche Gründe derzeit dominieren, wie sich die Abmahnungen auf die Händler der Branche auswirken und welche Konsequenzen sie haben. So auch in diesem Jahr: Dabei zeigt sich in der aktuellen Studie, dass die Zahl der betroffenen Anbieter weiter gestiegen ist.

Jeder dritte Händler bekam mehr als eine Abmahnung

War 2015 nur jeder fünfte Händler (20 Prozent) von einer Abmahnung betroffen, so ist die Zahl mittlerweile deutlich gestiegen: Im vergangenen Jahr waren schon 28 Prozent der Befragten von einer Abmahnung betroffen. Zwei Drittel der Betroffenen gaben an, nur eine Abmahnung erhalten zu haben. Dagegen erhielt jeder Fünfte demnach zwei Abmahnungen und ganze sechs Prozent hatten mit mehr als drei Abmahnungen zu kämpfen.

Alles in allem scheint das Problem der Abmahnungen präsenter zu sein als je zuvor und somit den Alltag der Händler zu prägen. So ließen ganze 44 Prozent verlauten, dass sie das Gefühl haben, dass die Häufigkeit der Abmahnungen steigt. – Zum Vergleich: Das sind doppelt so viele wie noch 2016.

Abmahnungen: Immer mehr Fälle landen vor Gericht

Und wo liegen nun die Gründe für die Abmahnungen? Auch auf diese Frage weiß die Studie eine Antwort: So wurden Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht am häufigsten abgemahnt (57 Prozent). Dazu zählen etwa ein fehlerhaftes Impressum, intransparente Preisangaben oder unlautere Werbeaussagen. Auch Verletzungen gegen die Markenrechte Dritter spielen mit 14 Prozent eine wachsende Rolle.

Ist das Kind sprichwörtlich einmal in den Brunnen gefallen – wurde ein Online-Händler also quasi abgemahnt –, so gibt es verschiedene Wege, wie das Problem gelöst werden kann. Die Quote der Unterlassungserklärungen ist laut Angaben der befragten Händler gestiegen: Waren es 2016 noch 48 Prozent, die eine solche Erklärung als Konsequenz benannten, sind es 2017 bereits 55 Prozent. Weitaus bedenklicher ist jedoch die Entwicklung, die in den Gerichtssälen zu verzeichnen ist: Denn mittlerweile landet jede fünfte Abmahnung (20 Prozent) vor Gericht. 2015 waren es beispielsweise nur sieben Prozent. Dieser Trend ist natürlich mit einem höheren zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Betroffenen verbunden.

Was die Kosten anbelangt, so kamen 43 Prozent der Händler noch vergleichsweise glimpflich davon: Sie mussten durchschnittlich „nur“ bis zu 500 Euro pro Abmahnung zahlen. Deutlich teurer wurde es hingegen für 16 Prozent der Händler, die zwischen 1.001 und 2.000 Euro auf den Tisch legten. – Von jenen 12 Prozent mal abgesehen, die Kosten von mehr als 2.001 Euro tragen mussten.

Alle Ergebnisse und Details der Händlerbund Abmahnstudie finden Sie in der entsprechenden Pdf-Datei, die Sie kostenlos einsehen und herunterladen können.

Händlerbund Abmahnstudie kostenlos lesen!

 

Darüber hinaus haben wir die wichtigsten Fakten noch einmal in einer Infografik übersichtlich zusammengefasst. (Ein Klick auf das Bild vergrößert die Infografik in einem neuen Fenster.) 

 

Händlerbund Abmahnstudie 2018
© Händlerbund

 

 Diese Infografik können Sie auf Ihrer Webseite einbinden: