Wegen Falschangaben über Verbraucherrechte muss Apple in Australien umgerechnet 8 Millionen Euro Strafe zahlen.
Der Federal Court of Australia hat Apple zu einer Strafzahlung von umgerechnet etwa 8 Millionen Euro verurteilt. Apple habe die Kunden mit falschen Angaben zu ihren Verbraucherrechten in die Irre geführt. Apple habe Besitzern defekter iPhones oder iPads mitgeteilt, dass sie keinen Anspruch auf Garantieleistungen hätten, wenn das Gerät vorher durch Dritte repariert wurde. Das Gericht erklärte aber, dass eine Fremdreparatur keinen Garantieverlust bedeute. Auch der Anspruch auf ein Ersatzgerät erlösche dadurch nicht. Apple habe somit gegen australisches Verbraucherrecht verstoßen, berichtet Heise.
Stein des Anstoßes: Fehler 53
Die australische Wettbewerbsbehörde Australien Competition and Comsumer Commission (ACCC) hatte Apple im vergangenen Jahr wegen des sogenannten „Error 53“ verklagt. Wurde der Home-Button durch einen nicht autorisierten Dritten ausgetauscht, konnte es vorkommen, dass durch die Installation eines System-Updates das iPhone lahmgelegt wurde. Daraufhin zeigte iTunes den Fehler 53 an. Betroffene Nutzer, die sich bei Apple meldeten, wurden zwischen Februar 2015 und Februar 2016 vom Konzern abgewiesen.
Die Geräte wurden durch eine Sicherheitsprüfung bei Updates automatisch lahmgelegt, „wenn keine ordnungsgemäße Kopplung zwischen dem Touch-ID-Sensor im Home Button und der Secure Enclave“ festgestellt werden konnte, erläutert Heise. Laut Apple stünde nur dem Konzern selbst und autorisierten Händlern eine Spezialmaschine zur Verfügung, die diese Kopplung vornehmen könne. Der Fehler 53 wurde mit einem späteren iOS-Update beseitigt. Apple will seine Mitarbeiter künftig beim Thema Verbraucherrechte besser schulen und die Garantieangaben auf der Webseite überarbeiten.
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