Fabrique D’Images (FDI) hat auf die Ankündigung von Amazon, UPS und DHL schnell reagiert: Das Unternehmen arbeitet mit Hochdruck daran, Online-Händlern künftig eine Schnittstelle zur Verfügung stellen zu können, um die Lieferung per Drohne zu integrieren. Vor allem im ländlichen Bereich könnte die Drohne sich rechnen.
(Bildquelle Drohnen über dem Land: NH via Shutterstock)
Amazon gab den Startschuss für die neue Geschäftsidee der Fabrique D’Images (FDI). Denn die Drohnentests der Logistikunternehmen, die folgten, warfen die Frage auf, wie man die neue Technik in einen Online-Shop integrieren könne. Eine Schnittstelle sei bereits, zumindest auf technischer Ebene, fertiggestellt, so FDI-Gründer und –Geschäftsführer Thomas Reisacher im Telefoninterview. Bisher sei – abgesehen von einem Testhändler – auch noch kein Online-Händler ins Boot geholt worden.
Als Einsatzort für die Drohnen-Lieferung sieht Reisacher vor allem ländliche Regionen. Hier bedeutet die spärliche Besiedlung mit teilweise sehr abgelegenen Häusern, dass die Drohne einen finanziellen Vorteil bieten würde. „Es ist ja auch ein Kostenthema: Wenn ich heute einen Logistiker betrachte, der jetzt wegen einem Päckchen einen Paketfahrer sieben Kilometer irgendwo hinfahren lassen muss - allein die Arbeitszeit, die Kosten dahin, die trägt dieses eine Paket niemals“, erklärt Reisacher. Aber auch im ländlichen Bereich würden viele Herausforderungen auf die Drohnen warten – in einem Beispiel nennt der FDI-Geschäftsführer möglichen Schnee vor einer Berghütte, der die Landung der Drohne erschweren oder unmöglich machen könne. „Das sind die Herausforderungen, die wir sehen. Wie kann man damit umgehen? Inwieweit kann ein Verbraucher sagen ‚Das hier ist ein Landeplatz?‘“
Rechtliche Lage noch eine große Hürde
Eine große Hürde, die sich der Drohnenlieferung noch in den Weg stellt, sind vor allem die gesetzlichen Vorgaben. „Die rechtlichen Gegebenheiten sind momentan nicht da, das muss man ganz klar sagen“, betont Reisacher. Bisher verlange der Gesetzgeber noch, dass jede Drohne von einem eigenen Piloten gesteuert wird – autonome Drohnen können unter diesen Umständen noch nicht starten. Es sei aber möglich, so Reisacher, dass Sondergenehmigungen ausgestellt werden, damit Drohnen eine Strecke zwischen zwei Punkte befliegen dürfe. Derartige Genehmigungen, schätzt Reisacher, sollten sich auf regionaler Ebene durchaus erwirken lassen. Um die Rechtslage aber umfassend für die Drohnen zu schaffen, setzt Reisacher seine Hoffnungen auch in die DHL, die als eines der größten Logistik-Unternehmen einen großen Einfluss hat. Realistisch gesehen könne eine juristische Lösung des Problems aber noch Jahre dauern.
Eigene Drohnen-Test, um besser beraten zu können
Um die Händler zum Thema Liefer-Drohnen umfassend beraten zu können, verlässt sich die FDI nicht allein auf die Tests der großen Unternehmen. Auch wenn man nicht beabsichtige, selbst Drohnen-Logistiker zu werden, so habe man bereits eigene Tests mit einem Drohnenhersteller geplant. „Uns geht es darum, Machbarkeit zu evaluieren. Und letztendlich auch den Prozess, den wir im Auge haben – der Nutzerprozess und der Händlerprozess – den zu durchleuchten. Wie realistisch ist das? Mit welchen Risiken habe ich zu rechnen? Weil die Fragen kommen unweigerlich“, erklärt Reisacher. „Dann kann man den Händlern auch eine Beratung in der Richtung bieten und sagen ‚Das macht für dein Paket Sinn‘ oder eben auch ‚Das macht keinen Sinn für deine Lieferung‘“.
Bisher steht die Geschäftsidee der Fabrique D’Images, ähnlich wie die eigentliche Lieferung per Drohne, noch in ihren Kinderschuhen. Es ist aber ein zukunftsträchtiges Geschäftsmodell, welches das Unternehmen verfolgt – denn wenn die Drohnen für Lieferungen eingesetzt werden - steht die Schnittstelle zwischen dem Online-Handel und der Liefer-Drohne schon bereit.
Das vollständige Audio-Interview mit Thomas Reisacher können Sie hier anhören:
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