Italiens Kartellbehörde legt sich in dieser Woche mit zahlreichen Online-Unternehmen an. Neben einer Untersuchung gegen Google, Amazon und Apple, startete jetzt eine Ermittlung gegen die Reiseportale Tripadvisor, Expedia und Booking.
(Bildquelle tripadvisor: 360b / Shutterstock.com)
Die Hotel- und Reisebranche steht im Clinch mit der digitalen Konkurrenz. In Italien wird jetzt sowohl gegen das Online-Bewertungsportal Tripadvisor ermittelt, als auch gegen die Buchungsportale Expedia und Booking. Gegen Tripadvisor wird der Verdacht erhoben, das Online-Portal würde nicht genug gegen gefälschte Bewertungen unternehmen. Expedia und Booking hingegen sollen nach Ansicht der italienischen Wettbewerbsbehörde eine marktmissbrauchende Preispolitik betreiben.
Marktbeherrschende Position der Online-Portale
„Wir haben Ermittlungen gegen Tripadvisor eingeleitet und untersuchen, ob das Unternehmen genug Maßnahmen ergreift, um falsche Rezensionen zu unterbinden“, heißt es in einer Mitteilung der italienischen Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato. Die Entscheidung für eine Untersuchung sei auf Grund von zahlreichen Beschwerden durch Verbraucher, Hotel- und Restaurantbetreiber gefällt worden, so die Behörde.
Offenbar geht die italienische Behörde davon aus, dass Booking und Expedia in Italien eine Monopolstellung innehaben und rund drei Viertel aller Online-Reservierungen für Hotels über diese Portale getätigt werden. Diese Marktposition sollen die Online-Portale ausgenutzt und mit ihren Vertragskonditionen Hotels niedrige Preise aufgedrückt haben.
Ähnlich wie im Streit um Amazon und seine Preisparitätsklausel im vergangenen Jahr, sollen Booking und Expedia ihre Hotelkunden zu den günstigsten Zimmerpreisen für Nutzer der Online-Portale verpflichtet haben. Wenn diese Preise nicht eingehalten wurden, sollen die Hotels den Differenzbetrag an die Kunden von Booking und Expedia bezahlt haben.
Negative Bewertungen können der Reisebranche zusetzen
Geht es nach der italienischen Wettbewerbsbehörde, dann dürften die Online-Portale ihre Niedrigpreise allerdings nicht den direkten Hotelkunden aufdrücken. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Bundeskartellamt dem Online-Portal HRS untersagt, sogenannte Bestpreisgarantien von Hotels zu verlangen.
Im Fall von Tripadvisor untersucht die italienische Wettbewerbsbehörde, ob das Online-Portal Bewertungen von Kunden und von Hotels bezahlte Anzeigen eindeutig trennt. Schließlich könnten negative Bewertungen einen großen Einfluss auf die Tourismusbranche in Italien haben, so die Behörde.
Erst kürzlich hat sich Italiens Kartellbehörde vorgenommen, gegen die Unternehmen Google, Apple und Amazon wegen sogenannter In-App-Käufe in Gratis-Apps zu ermitteln.
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