Können Internetprovider den Online-Shop eines Kunden sperren, wenn dieser ein gefälschtes Produkt im Shop gelistet hat? In UK stehen gerade sieben Internetprovider vor dieser Frage, nachdem sie von einem Markenunternehmen dazu aufgefordert wurden.
(Bildquelle Sperrung: alexskopje via Shutterstock)
In UK bahnt sich wieder ein Rechtsstreit zwischen Online-Händlern und Markenherstellern an. Das Unternehmen Richemont, das Markenprodukte von Montblanc oder Cartier vertreibt, möchte gegen jene Online-Händler vorgehen, die Fälschungen der Marken in ihren Online-Shops anbieten. Richemont fordert von den Internetprovidern, die Online-Shops dieser Händler komplett zu sperren. Ein Erfolg könnte den Online-Handel nachhaltig verändern.
Gesamten Online-Shop wegen einem Produkt sperren?
Nach Informationen des britischen Guardian hat sich das Unternehmen Richemont direkt an sieben Internetprovider des Landes gewandt. Unternehmen wie British Telecommunications hosten die Online-Shops zahlreicher britischer Online-Händler und sollen nach Ansicht von Richemont nun die Online-Auftritte von sieben Händlern sperren, weil sie Fälschungen von Montblanc- und Cartierprodukten anbieten. Wer genau die sieben Online-Händler sind, ist nicht bekannt. Einer von ihnen ist allerdings Cartierloveonline.com.
Was Richemont im Moment versucht, ist eigentlich kein Einzelfall. Anfang des Jahres kam es zu einer Einigung zwischen eBay und dem Kosmetikhersteller L’Oréal, nachdem L’Oréal den Marktplatz aufgefordert hatte, Fälschungen seiner Kosmetikartikel von eBay zu entfernen. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eBay nicht frei von Schuld sei, wenn der Marktplatz wisse, dass Online-Händler gefälschte Produkte auf eBay verkaufen. Letzten Endes haben sich eBay und L’Oréal außergerichtlich geeinigt und eBay hat dem Kosmetikhersteller offenbar eine hohe Geldsumme gezahlt.
Internetprovider sind noch unsicher
Im aktuellen Fall möchte Richemont allerdings nicht nur, dass die einzelnen Produkte entfernt werden, sondern dass gleich der gesamte Online-Shop vom Internetprovider gesperrt wird. Der britische Internetexperte Jim Killock betonte gegenüber dem Guardian, dass sich in diesem Fall das britische Parlament mit der Frage auseinandersetzen müsse: „Wenn Webseiten deswegen gesperrt werden sollten, müsste es erst eine Grundsatzdebatte im Parlament geben.“
Seit 2012 können Internetprovider in UK Links zu Webseiten entfernen lassen, wenn diese den illegalen Download von urheberrechtsgeschützten Werken wie Videospielen, Büchern oder Filmen anbieten. Rechtsexperten halten allerdings eine Übertragbarkeit von einer Urheberrechts- auch auf eine Markenrechtsverletzung grundsätzlich nicht für ausgeschlossen, auch nicht in Deutschland.
Einige Internetprovider wollen sich im Moment ohne eine rechtliche Grundlage nicht festlegen. „Die Anfrage von Richemont wirft ungeklärte Rechtsfragen auf und wir denken, sie sollte ausführlich von Gerichten beurteilt werden“, sagte zum Beispiel der Internetprovider Virgin Media. Dessen Konkurrent British Telecommunications, der auch von Richemont angefragt wurde, sieht die Rechtslage ähnlich: „Wir stehen uneingeschränkt hinter dem Schutz von Marken- und Urheberrecht. Dennoch müsste man sich in dem Fall, dass durch solche Anfragen Internetinhalte betroffen sind, genauer hinsehen.“
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