Die Button-Lösung zeigt Wirkung: Eine aktuelle Befragung zeigt, dass Beschwerden von Verbrauchern erheblich zurückgegangen sind. Seit zwei Jahren müssen Buttons, die zum Kauf führen, deutlich gekennzeichnet sein.

 Buy Button

(Bildquelle Kaufen-Button: anaken2012 via Shutterstock)

Mit der sogenannten Button-Lösung sollten Verbraucher vor Kosten- und Abofallen im Internet geschützt werden. Beschriftungen wie etwa „kostenpflichtig bestellen“ oder „jetzt kaufen“ müssen seit zwei Jahren den Kunden explizit auf den Kauf hinweisen. Mit Erfolg: Eine aktuelle Befragung des Bundesverbraucherschutzministeriums zeigt, dass die Anzahl der Verbraucherbeschwerden seit Inkrafttreten des Gesetzes „signifikant zurückgegangen“ sind.

Verbraucherschutz zeigt sich zufrieden

„Nachdem Verbraucherinnen und Verbraucher über Jahre hinweg durch unseriöse Betreiber von Internetseiten in teure Kostenfallen gelockt wurden, werden sie heute durch die Button-Lösung effektiv vor Betrug und Abzocke geschützt“, erklärt Gerd Billen, Staatssekretär für Verbraucherschutz. „Mit dieser klaren und einfachen gesetzlichen Regelung weiß man bei Bestellungen im Internet, welche Kosten entstehen. Der Gesetzgeber hat so zahlreichen Abzockmaschen einen Riegel vorgeschoben.“

Billen betonte, dass man auch in Zukunft „weiter energisch“ gegen Betrug im Internet vorgehen wolle. Die Befragung des Ministeriums kommt schließlich auch zu dem Ergebnis, dass noch nicht alle Anbieter die neue Regelung einhalten.

Seit August 2012 gilt die Button-Lösung. Seitdem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Schaltfläche, die zum Kauf führt, eindeutig beschriftet sein muss. Zudem müssen Shop-Betreiber den Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich machen. Durch diese Maßnahmen soll vermieden werden, dass Verbraucher unwissend eine kostenpflichtige Bestellung oder ein kostenpflichtiges Abo abschließen.