Hat Unister seine Kunden über Jahre hinweg systematisch um einen Millionenbetrag geprellt? Das sollen zumindest Recherchen des ARD-Magazins FAKT und der Computerbild ergeben haben. Unister weist die Vorwürfe zurück.
(Bildquelle Reisender am Flughafen: Peshkova via Shutterstock)
Wie schon länger bekannt, soll das Leipziger Unternehmen Unister, das mitunter die Portale Fluege.de, Flug24.de und Billigfluege.de betreibt, seinen Kunden falsche Ticketpreise vermittelt haben. Wie der MDR berichtet, seien die Ermittlungen der Generalstaatsanwalt Dresden umfangreicher als bislang bekannt: Demnach habe Unister „offenbar jahrelang und systematisch Kunden beim Kauf von Flugtickets geprellt.“ Kunden, die zwischen 2008 und 2013 Flüge über die Portale des Leipziger Unternehmens gebucht haben, seien von dem mutmaßlichen Betrug betroffen.
Schaden in Höhe von 10 Millionen Euro
Die Generalstaatsanwaltschaft geht von möglichen Ticketmanipulationen in 100.000 Fällen und einem möglichen Schaden von zehn Millionen Euro aus. Unister habe demnach den Kunden ein Flugticket verkauft und diese dann selbst über Sonderkonditionen oder auch Aktionsrabatte günstiger bei den Fluglinien eingekauft – der günstigere Preis sei aber niemals an den Kunden weitergereicht worden. Bestätigt sich dieser Verdacht, können Kunden Schandensersatzansprüche stellen.
„Der ganz entscheidende Punkt für unsere Prüfung ist der Umstand, dass das Internetportal bei diesen Buchungen als Vermittler für den Kunden fungiert und nicht als Zwischenhändler“, erklärt Wolfgang Klein, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegenüber FAKT. „Das heißt, die Interessen des Kunden müssen gewahrt werden und das Portal ist zivilrechtlich verpflichtet, den erzielten Differenzbetrag an den Kunden auszukehren. Was es offensichtlich nicht getan hat.“
Unister weist die Vorwürfe zurück
Unister selbst weist die Vorwürfe „entschieden zurück“. Das Unternehmen zeigte sich „entsetzt über die einseitige und äußerst unfaire Berichterstattung“ von FAKT und Computerbild. Die Magazine haben nach Ansicht von Unister lediglich alte bekannte Vorwürfe aufgebauscht. Unister kritisierte auch die Recherche-Arbeit der Magazine und wirft dem MDR eine Verletzung von Mindeststandards und Sorgfaltspflichten vor.
„Unister hat ein großes Interesse daran, dass die Sachverhalte aufgeklärt und juristisch geklärt werden, denn niemand ist mehr daran interessiert, dass eine dauerhafte rechtlich-solide Grundlage besteht“, ließ das Unternehmen verlauten.
Unister zufolge sei der Kern der Auseinandersetzung zum sogenannten „Herunterbuchen“ sind „erheblich divergierende Rechtsauffassungen der Staatsanwaltschaft Dresden und großen Teilen der Deutschen Reiseindustrie“, zu der sich auch Unister zählt. Das Portal verweist auf einen Bericht der FVW, in dem erklärt wird, dass das Herunterbuchen in der Industrie weit verbreitet sei. Fraglich bleibt, ob die weite Verbreitung in der Industrie eine solche Praxis legal macht.
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