Der Schweizer Nationalrat hat sich in ein einer Abstimmung vom 17. September 2014 vorerst gegen ein allgemeines Widerrufsrecht im Online-Handel entscheiden. Damit schlägt die Schweiz einen Weg ein, der weitreichende Folgen für die Schweizer Online-Händler haben könnte. In der EU gilt seit dem 13. Juni die neue Verbraucherrechterichtlinie, die Kunden ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen zusichert.

Schweizer Flagge E-Commerce(Bildquelle Scheizer Flagge E-Commerce: xtock via Shutterstock)

Im Gegensatz zur EU, will der Nationalrat Online-Shopper in der Schweiz nicht besser schützen und lehnt deshalb die Einführung eines allgemeinen Widerrufrechtes für den Online-Handel ab. Die Begründung dafür liefert Giovanni Merlini (FDP/TI) und verweist dabei auf Telefon- und Haustürgeschäfte: „Die Gefahr, dass Käufer überrumpelt würden, bestehe bei Haustür- und Telefongeschäften, nicht aber bei Internetgeschäften. […] Denn im Internet werde der erste Schritt zum Abschluss eines Vertrags in aller Regel vom Konsumenten gemacht.“ Die Einführung wurde mit 95 zu 84 Stimmen abgelehnt.

„Schweizer werden benachteiligt“

Die Justizministerin Simonetta Sommaruga zeigt sich hinsichtlich der Entscheidung bestürzt und verweist darauf, dass Schweizer durch diese Entscheidung gegenüber EU-Bürgern benachteiligt sind. "Wenn ein deutscher oder ein französischer Kunde bei einem Schweizer Händler online etwas bestellt, hat er ein Widerrufsrecht - ein Kunde aus der Schweiz aber nicht", erläutert Sommaruga die Benachteiligung. Zudem verweist sie darauf, dass es sich nach ihrer Ansicht um eine „implizite Aufforderung für Konsumenten, im Ausland einzukaufen“ handelt.

Auch der Verweis auf die wachsende Bedeutung des Online-Handels wurde von den Gegnern des allgemeinen Widerrufrechtes ignoriert. Dabei beläuft sich der Umsatz auf sechs Millionen Franken (ca. fünf Millionen Euro) im Jahr.

Mit der Entscheidung des Nationalrates bleiben die gesetzlichen Bestimmungen in puncto Online-Handel beim Status quo. Die Schweizer Online-Händler wird die Entscheidung freuen, da sie, im Gegensatz zu ihren deutschen Kollegen, weniger mit Retouren zu kämpfen haben. Jedoch ist die Vorlage noch nicht ganz vom Tisch, da diese jetzt zurück an den Ständerat geht.