Der Digital Markets Act (DMA) soll die Kontrolle digitaler Märkte durch wenige große Gatekeeper eigentlich verhindern, für faireren Wettbewerb sorgen und die Verbraucher:innen schützen. Das funktioniert nur, wenn sich Amazon, Apple, Bytedance (TikTok), Google, Meta und Microsoft auch an die Vorschriften halten. Doch das ist offenbar häufig nicht der Fall, wie der EU-Dachverband der Verbraucherschutzorganisationen BEUC in einer am Montag veröffentlichten Studie darlegt.
Der DMA sei „ein entscheidendes Gesetz“, um die Konzerne, die unter dem Begriff Big Tech zusammengefasst werden, unter Kontrolle zu halten. Seit Anfang des Jahres ist das Gesetz in Kraft, doch die Verbraucherschutzorganisationen haben zahlreiche Beispiele „für mögliche Verstöße der betreffenden Unternehmen festgestellt“, heißt es Heise zufolge. Man befürchte „negative Folgen für die Märkte und Verbraucher gleichermaßen“.
Rechtsverstöße in mehreren Bereichen
Eigentlich sind die Vorschriften für die Konzerne relativ strikt, der BEUC nennt mehrere Beispiele: Apple darf etwa Nutzer:innen nicht zur Verwendung des eigenen Bezahlsystems für In-App-Käufe zwingen, Meta muss WhatsApp für andere Messenger öffnen und Google muss aktiv fragen, ob Nutzer:innen die eigene Suchmaschine verwenden wollen.
Dennoch sieht der EU-Verband nach wie vor diverse potenzielle Rechtsverstöße. Meta, Google, Amazon, ByteDance und Microsoft fordern weiter die Zustimmung der Verbraucher zur dienstübergreifenden Nutzung ihrer personenbezogenen Daten. Schaltflächen für personalisierte Werbung sind bei TikTok nicht neutral gestaltet und könnten die freie Entscheidung der Nutzer:innen „wesentlich verzerren oder beeinträchtigen“. Amazon verletze nach wie vor das Gebot, eigene Angebote in den Suchergebnissen nicht zu bevorzugen und macht es obendrein schwierig, Services abzubestellen.
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