Nicht nur in Deutschland sorgt die Produktsicherheitsverordnung, oder GPSR, weiterhin für Aufsehen. Wie aus einem Bericht vom britischen E-Commerce-Portal Channel-X hervorgeht, sehen sich auch zahlreiche britische Händler:innen jetzt mit Problemen konfrontiert.
So müssen sich nicht nur jene Shops, die in die EU verkaufen wollen, an die Vorgaben halten und eine verantwortliche Person benennen. Auch innerhalb des Inselstaates gibt es jetzt ein kurioses Problem: Gemäß dem Windsor-Abkommen von 2023 kommt Nordirland nämlich eine Sonderrolle zu. Das zu Großbritannien gehörende Land darf demnach trotz Brexit weiterhin den freien Binnenmarktzugang zur EU genießen. Eigentlich zumindest.
Kleinunternehmen ziehen sich aus der EU zurück
Die Anforderungen der GPSR besagen, dass Händler:innen für Waren von außerhalb der EU eine verantwortliche Person benennen müssen. Dieser Person muss die Verantwortung über die Produktsicherheit der angebotenen Waren tragen. Gerade für kleine britische Unternehmen, beispielsweise aus dem Handmade-Bereich, stellt dies jedoch eine große finanzielle wie auch bürokratische Herausforderung dar.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben