Deutsche Unternehmen müssen zu hohe Steuern zahlen, mahnt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die Steuerlast betrage derzeit etwa 30 Prozent auf Gewinne. Das sei zu viel, vor allem mit Blick auf den internationalen Wettbewerb, so die Kammer. Der Durchschnitt der OECD-Länder liege bei 23,6 Prozent, in den EU-Staaten sind es lediglich 21,1 Prozent. Aus diesem Grund fordert die DIHK, dass die Steuerbelastung in Deutschland auf 25 Prozent sinken solle – und macht dafür konkrete Vorschläge.

Abschaffung des Solidaritätszuschlags gefordert

Eine Maßnahme, um die Steuerlast für Firmen zu reduzieren, sei laut DIHK die gänzliche Abschaffung des Solidaritätszuschlags (Soli). „Das derzeitige Soli-Aufkommen von rund 12 Milliarden Euro tragen über die Einkommen- und die Körperschaftsteuer überwiegend Unternehmen“, kritisiert die DIHK an der Regelung. „Ein solcher Schritt würde die deutsche Wirtschaft daher erheblich entlasten und eine Gerechtigkeitslücke schließen“, heißt es.

Die Abgabe wurde 1991 eingeführt, mit dem Ziel, die Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland zu finanzieren. Seit einer Reform 2021 entfällt der Zuschlag für die Mehrheit der Arbeitnehmer:innen, Selbstständigen sowie kleinen und mittelständischen Firmen. Kapitalgesellschaften zahlen weiterhin einen Soli-Zuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer. Schon damals hatte sich die Kammer gemeinsam mit weiteren Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft gegen die Regelung ausgesprochen.

Die derzeitige Kanzlerpartei SPD verteidigt die Abgabe und will das Instrument auch künftig weiterführen: „Nur die Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen (10 Prozent) gehören zum Kreis der Soli-Zahler. Außerdem gehören Kapitalgesellschaften und Bezieher von Kapitalerträgen dazu“, schreibt die SPD beispielsweise im aktuellen Wahlprogramm. 

Steuerentlastungen und Abschreibungen für mehr Investitionen

Die DIHK plädiert darüber hinaus für die schrittweise Verringerung der Körperschaftsteuer auf 10 Prozent sowie eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf diese Abgabe, eine Senkung der Einkommensteuer und des Steuersatzes für einbehaltene Gewinne. Steuerliche Abschreibungen sollten aus Sicht der Interessenvertretung verbessert und vereinfacht werden. Mit Blick auf Investitionen im Ausland wird eine Reform der deutschen Wegzugsbesteuerung eingefordert. Auch gebe es Regelungen, durch die Unternehmensgewinne doppelt besteuert würden. 

Eine relevante Stellschraube für Entlastung ist der Abbau von Bürokratie, betont die DIHK: Vielfältige Mitteilungs-, Melde- und Dokumentationsanforderungen für Unternehmen würden Ressourcen binden, die dann nicht für das operative Geschäft zur Verfügung stehen. 

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