Disney weist Tötungs-Klage wegen akzeptierter AGB ab

Veröffentlicht: 15.08.2024
imgAktualisierung: 15.08.2024
Geschrieben von: Ricarda Eichler
Lesezeit: ca. 2 Min.
15.08.2024
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Disney+ Logo umgeben von Filmrollen.
Daniel.Constante / Depositphotos.com
Eine Frau stirbt an den Folgen einer Allergie in einem Disney-Resort. Die Klage ihres Ehemanns wehrt Disney jetzt wegen einer Klausel innerhalb der AGB ab.


Ein sehr skurriler Fall aus den USA macht jetzt deutlich, warum man sich vielleicht doch hin und wieder genauer anschauen sollte, welchen Bedingungen man bei Vertragsabschlüssen so zustimmt. Im Oktober letzten Jahres war Kanokporn Tangsuan mit ihrem Ehemann, Jeffrey Piccolo, zu Besuch in einem der beliebten Disney-Parks in den USA. Trotz vorheriger Absprache ihrer Allergien mit dem Personal stirbt Tangsuan in Folge eines allergischen Schocks nach einem Restaurantbesuch. Gegen die widerrechtliche Tötung möchte Piccolo seither gerichtlich vorgehen. Doch kommt ihm ein vor Jahren abgeschlossenes Disney+-Probe-Abonnement in die Quere.

So unterbindet Disney Gerichtsverfahren

Menschen mit Allergien sind bei der Restaurantwahl oft sehr eingeschränkt. Doch wie das US-Magazin The Verge zu dem Fall berichtet, warb das Disney-Restaurant Raglan Road explizit mit seiner Essensauswahl speziell für Allergiker:innen. Aufgrund dessen versucht der Ehemann des Opfers, Piccolo, Disney in Folge des Vorfalls auf 50.000 US-Dollar Schadensersatz zu verklagen. Die im Februar vor dem Orange County Circuit Gericht eingereichte Klage nimmt jetzt jedoch eine spannende Wende.

So weist Disney darauf hin, dass Piccolo 2019 ein Probe-Abonnement des Streamingdienstes Disney+ abgeschlossen habe. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstes gibt es dabei eine Klausel, welche alle Nutzer:innen dazu zwingt, „sämtliche Streitigkeiten, mit Ausnahme von Bagatellangelegenheiten, durch ein individuelles, verbindliches Schiedsverfahren“ zu klären.

Solche Schiedsverfahren sind im US-Recht private Rechtsverfahren, welche außergerichtlich verhandelt werden. Wie es bei The Verge weiter heißt, müssen sich Richter:innen in einem Schiedsverfahren nicht zwangsläufig an den bestehenden Gesetzen oder Präzedenzfällen orientieren. Zudem können Kläger:innen nach einer Entscheidung nicht erneut in Berufung gehen.

Sind derartige Klauseln in Deutschland möglich?

Ein wenig erinnert der Fall an einen Pakt mit dem Teufel. Einmal unterschrieben, ist die eigene Seele für alle Zeiten verkauft. Denn das absurde ist vor allem, dass sich Disney hier zunächst auf ein nahezu vier Jahre altes Probe-Abonnement beruft. Im weiteren Prozessverlauf zitierte das Unternehmen jedoch auch einen weiteren akzeptierten Vertrag. So habe Piccolo auch beim Kauf der Eintrittskarten für den schicksalhaften Parkbesuch erneut die AGB von Disney akzeptiert.

Eine kleine Entwarnung sei an dieser Stelle gleich ausgesprochen: Ein Blick auf die deutschen Disney+ Geschäftsbedingungen zeigte, dass eine vergleichbare Klausel hierzulande nicht existiert. Dennoch fragt man sich natürlich: Wäre so etwas denn in Deutschland theoretisch auch möglich?

OnlinehändlerNews-Rechtsexpertin Sandra May gibt Entwarnung: „In Deutschland wäre so eine Regelung undenkbar. Schon allein der Umstand, dass für den Besuch in einem Restaurant plötzlich die AGB gelten sollen, die im Rahmen eines vollkommen anderen Vertrages einbezogen wurden, wäre rechtlich nicht haltbar. Selbst wenn wir annehmen, dass dies so möglich wäre, würde es sich bei dieser AGB-Klausel um eine verbraucherrechtswidrige Regelung halten. Es ist schlicht nicht möglich, Verbraucher:innen via Klauseln an der Inanspruchnahme staatlicher Gerichte zu hindern.“ 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 15.08.2024
img Letzte Aktualisierung: 15.08.2024
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Ricarda Eichler

Ricarda Eichler

Expertin für Nachhaltigkeit

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Nermin
19.08.2024

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Hallo Leser. In den AGBs von meinem Disney Account steht dieses drin. Ich habe es aus den AGBs kopiert 1 zu 1. SIE VERZICHTEN AUF IHR RECHT, EINEN RECHTSSTREIT VOR EINEM ORDENTLICHEN GERICHT ZU FÜHREN. Stattdessen werden alle Rechtsstreitigkeiten vor einem neutralen Schiedsrichter entschieden, dessen Entscheidung, bis auf ein beschränktes Berufungsrecht gemäß dem U.S. Federal Arbitration Act, endgültig ist. Das Schiedsverfahren wird von der American Arbitration Association (AAA) gemäß den Commercial Arbitration Rules und den Supplementary Procedures for Consumer Related Disputes geführt. Ich kann mir nicht vorstellen das dies so in Europa gültig wäre.