Kartellbeschwerde gegen Temus Preispolitik

Veröffentlicht: 09.04.2025
imgAktualisierung: 09.04.2025
Geschrieben von: Ricarda Eichler
Lesezeit: ca. 2 Min.
09.04.2025
img 09.04.2025
ca. 2 Min.
Temu-App auf einem Smartphone mit dunklem Hintergrund.
Primakov / Depositphotos.com
Eine neue Beschwerde gegen Temu nimmt dessen Eingriffe in die Preisgestaltung von Shops ins Visier. Das Bundeskartellamt ermittelt.


Trotz anhaltender Kritik konnte sich der chinesische Marktplatz Temu in den vergangenen Jahren immer besser etablieren und gehört mittlerweile fest zum E-Commerce-Mix dazu. 

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Beschwerden nachlassen, wie eine neuerliche Beschwerde des Handelsverbands Deutschland (HDE) beim Bundeskartellamt jetzt zeigt. Wie das Magazin Horizont unter Berufung auf die Deutsche Presseagentur schreibt, gehe es in dieser vor allem um die Vorschriften, welche Temu Shops hinsichtlich deren Verkaufspreise mache.

Temu will stets die billigsten Preise

Zu den beiden Hauptkritikpunkten der Beschwerde gehören dabei die Umstände, dass Temu in die Preisgestaltung eingreift und sich die finale Hoheit über den Verkaufspreis zusichert. So sollen Shops dazu angehalten werden, dass ihre Produkte auf Temu mindestens 15 Prozent weniger kosten als vergleichbare Produkte auf anderen Plattformen.

Doch damit nicht genug: Selbst wenn dieser niedrige Preis durch den Shop gesetzt wurde, bestimmt Temu trotzdem noch den endgültigen Verkaufspreis. Wie wir Ende letzten Jahres im Rahmen der hiesigen Marktplatzöffnung berichteten, nutzt Temu dafür ein Reverse-Auction-Verfahren. Shops legen dazu einen Basispreis fest. Zu welchem Preis letztlich verkauft wird, entscheidet aber Temu. Damit möchte man die Preisdynamik auf dem Marktplatz mitgestalten. Zudem verdient Temu an der Differenz zum Basispreis natürlich mit.

Kartellrechtlich bedenklich?

Neben den besagten Punkten rund um die Preisgestaltung kreidet der HDE zudem die bereits bekannten Kritikpunkte rund um Produktsicherheit und irreführende Countdowns an. Vor allem die Eingriffe in die für das Handelsgeschäft so wichtigen Verkaufspreise werden nun aber als kartellrechtlich fragwürdige Praxis beanstandet.

Auch Amazon versuchte es vor einigen Jahren noch mit vergleichbaren Eingriffen in die Preisgestaltung seiner Händlerschaft. Nach Konflikten hierzu, sowohl mit dem Kartellamt sowie dem Landesgericht Köln, hatte Amazon die Regelung dann 2013 wieder aus seinen Seller-AGB entfernt.

Infolge der aktuellen Beschwerde wird das Bundeskartellamt nun vermutlich eine prüfende Ermittlung einleiten. Zu welchem Ergebnis und gegebenenfalls welchen Konsequenzen diese kommen wird, bleibt abzuwarten. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 09.04.2025
img Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Ricarda Eichler

Ricarda Eichler

Expertin für Nachhaltigkeit

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Rainer
10.04.2025

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Mein Vorschlag;: Gern 200% Strafzoll auf Temu Produkte. Mit dem Ertrag durch Temu notleidene Unternehmen unterstützen uns wieder wettbewerbsfähiger machen = höhere Sterueinnahmen!
Alex
10.04.2025

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Kann ich absolut bestätigen. Ich habe bsp. ein Produkt, welches ich für 17,50 Euro zum absoluten Bestpreis einkaufe. Temu will aber, dass ich den Artikel für 10,60 Euro verkaufe. Ansonsten wird der Artikel nicht aktiv geschaltet. Und das ist bei allen Artikel der Fall. Temu ist der Tod für den deutschen Onlinehändler.