Nutzer zu zahlungspflichtigen Behandlungen gedrängt? Verbraucherzentrale tadelt Doctolib

Veröffentlicht: 25.04.2025
imgAktualisierung: 25.04.2025
Geschrieben von: Corinna Flemming
Lesezeit: ca. 2 Min.
25.04.2025
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ca. 2 Min.
Volles Wartezimmer beim Arzt
SimpleFoto / Depositphotos.com
Doctolib und Jameda unterstützen Patienten bei der Buchung von Arztterminen. Die Plattformen sind allerdings wenig nutzerfreundlich.


Arztpraxen telefonisch zu erreichen kann oft ein schwieriges Unterfangen sein. Patienten, die einen Termin vereinbaren wollen, können dafür auf Online-Buchungsportale zurückgreifen. Allerdings entsprechen diese nicht immer den Vorstellungen der Nutzer. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich jetzt die beiden Plattformen Doctolib und Jameda genauer angesehen und dabei erhebliche Mängel aufgedeckt.

Verbraucher müssen zahlreiche Hürden nehmen

Die Verbraucherzentrale hat im Rahmen eines Marktchecks 80 Suchergebnisse auf den beiden Arzttermin-Portalen untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass fast 20 Prozent der angezeigten Praxen gar keine freien Termine hatten. Zudem waren weniger als die Hälfte der scheinbar verfügbaren Termine tatsächlich buchbar – unter anderem, weil neue Patienten nicht aufgenommen wurden oder die Terminart nicht passte. Häufig wurden zudem Termine als Privatsprechstunden oder für Selbstzahler ausgewiesen, obwohl entsprechende Filter dies ausschließen sollten.

Zusätzlich ergab eine repräsentative Umfrage des Verbandes, dass 40 Prozent der Verbraucher, die bereits online einen Arzttermin gebucht haben, negative Erfahrungen gemacht haben – etwa wegen fehlender verfügbarer Termine oder technischer Probleme beim Buchungsprozess. Allerdings gab es in vielen Fällen keine Alternative, mehr als die Hälfte der Studienteilnehmer gab an, dass eine telefonische Terminvereinbarung nicht möglich war.

Forderungen an Politik und Praxis

Thomas Moormann vom vzbv warnt vor der Abhängigkeit von kommerziellen Plattformen wie Doctolib, besonders wenn sensible Gesundheitsdaten verarbeitet oder für KI-Zwecke genutzt werden. Er fordert deshalb gesetzliche Mindeststandards für Terminportale und betont, dass Arztpraxen verpflichtend auch telefonische Terminvereinbarungen anbieten müssen. „Der Zugang zur ärztlichen Versorgung muss frei von wirtschaftlichen Interessen bleiben. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, Mindeststandards für kommerzielle Terminportale festzulegen und für nicht-kommerzielle Alternativen zu sorgen“, so der Leiter Team Gesundheit und Pflege beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Zudem dürfe die Buchung nicht an die Erstellung eines Kundenkontos gebunden sein. Der vzbv plädiert dafür, das Angebot der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen auszubauen, um wirtschaftliche Abhängigkeiten zu reduzieren. Selbstzahler- und Privattermine sollten klar gekennzeichnet und nur auf Wunsch angezeigt werden, um gesetzlich Versicherte nicht zu benachteiligen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 25.04.2025
img Letzte Aktualisierung: 25.04.2025
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Corinna Flemming

Corinna Flemming

Expertin für Internationales

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