Während andere Länder, wie Großbritannien, Irland oder Spanien schon länger in den Genuss von Kommerz auf TikTok kamen, mussten wir zuletzt warten.
Seit gestern steht die Registrierung als Seller nun endlich auch in Deutschland, Italien und Frankreich öffentlich zur Verfügung. Voraussetzungen für die Registrierung sind zunächst lediglich ein TikTok Konto sowie ein Unternehmen, über welches man den gewerblichen Handel betreibt. Nach erfolgreichem Start lässt sich zudem auch auf weiteren Märkten verkaufen.
Gebühren nur auf erfolgte Verkäufe
Wer auf TikTok Shop verkaufen möchte, muss hierfür keinerlei Grundgebühr, wie bei anderen Marktplätzen teils üblich, entrichten. Stattdessen wird lediglich eine Provision von fünf Prozent auf erfolgte Verkäufe erhoben. Wie in den AGB ausgeführt wird, behält sich das Unternehmen Gebührenerhöhungen vor, welche jedoch mindestens 30 Tage im Vorfeld angekündigt werden.
Für die Zahlungsabwicklung ging man eine strategische Partnerschaft mit Stripe ein. Der Dienstleister bietet Endverbraucher:innen eine breite Auswahl an Zahlungsmethoden wie PayPal, Google Pay, Apple Pay und weiteren.
Um Bestellungen zu versenden, arbeitet TikTok derzeit noch an seiner eigenen Fulfillmentlösung „Fulfilled by TikTok“ (FBT). Hierfür werden seit Ende Januar rund um München Mitarbeitende gesucht. Bis der Dienst offiziell startet, bietet man jedoch bereits Logistikdienstleistungen über beauftragte Subunternehmen an. Ein eigener Versand ist ebenfalls erlaubt.
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Zu weiteren europäischen Ländern liegen uns aktuell leider keine Informationen vor. Sollte sich das ändern, liest du es hier (hoffentlich) zuerst :)
Gruß, die Redaktion
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laut den TikTok Shop EU-Richtlinien zur Verkäuferregistrierung (Link)
können sich juristische Personen sowie Einzelunternehmer:innen anmelden.
Von letzteren werden dabei die folgenden Unterlagen gefordert:
den Namen der natürlichen Person und den Handelsnamen, Telefonnummer und Adresse, einen gültigen, in der EU ausgestellten Reisepass oder Personalausweis (oder ein anderes gültiges und in der EU ausgestelltes Ausweisdokument), ob der*die Einzelunternehmer*in in einem Handels- oder öffentlichen Register eingetragen ist, und wenn ja, den Namen des Handels- oder öffentlichen Registers und die Angaben zur Eintragung des*der Einzelunternehmer*in (d. h. die Handelsregisternummer oder eine gleichwertige Angabe oder eine beglaubigte Kopie der Eintragung, die diese Angaben enthält) und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-ID (falls zutreffend).
Gruß, die Redaktion