Letzte Woche kündigte Meta an, jetzt auch den Messenger-Dienst WhatsApp um personalisierte Werbung zu erweitern. Diese sollte laut der Unternehmensmeldung nach und nach weltweit ausgerollt werden. Nun gab es aber eine kleine Rolle rückwärts. Denn für die Personalisierung der Anzeigen sollten unter anderem auch Daten von verknüpften Konten auf Facebook oder Instagram herangezogen werden. Ein Umstand, den die Irische Data Protection Commission hinsichtlich der Regelungen der DSGVO als durchaus fragwürdig empfand.
Datenaustausch widerspricht der DSGVO
Eigentlich grenzt es fast an ein Wunder: Seit 2009 gibt es WhatsApp. Und erst jetzt, knapp 16 Jahre später, wird der Dienst kommerzialisiert. Im Rahmen der Ankündigungs- und Statusseite wollte Meta Werbeblöcke einführen. Zudem sollten Kanäle die Möglichkeit der Monetarisierung bekommen. Doch für sinnvoll ausgespielte Werbung braucht es natürlich eine Datengrundlage.
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