Urheberrecht


Mit dem Urheberrecht sollen die Ersteller von Werken davor geschützt werden, dass die Werke ohne Einverständnis genutzt werden. Bilder, Texte, Musik, Filme, aber auch Zeichnungen und wissenschaftliche Ausarbeitungen wie Tabellen, Skizzen und Karten können urheberrechtlich geschützt sein. Entscheidend ist immer, ob das Werk eine gewisse Schöpfungshöhe hat. Im Gesetz heißt es dazu, dass eine persönliche, geistige Schöpfung vorliegen muss. Zufallswerke, wie Kunstwerke von Tieren, unterliegen daher nicht dem Urheberrecht. Lesen Sie unter den Artikeln weiter.

Wichtige Änderungen durch Urheberrechtsreform


2019 wurde EU-weit eine Urheberrechtsreform beschlossen, die im letzten Jahr in Deutschland umgesetzt wurde. Besonders aufsehenerregend waren die viel diskutierten Uploadfilter. Damit wird ein automatisiertes Verfahren bezeichnet, welches Uploads auf einen Urheberrechtsverstoß überprüft. Diese wurden für nötig gehalten, da die Plattformen, durch die Urheberrechtsreform schneller in Anspruch genommen werden können, bei Verstößen.

Viele hatten Sorge, dass es zu einem sogenannten Overblocking kommt. Overblocking meint den Zustand, dass zu viele Inhalte gesperrt werden, bevor sie online gehen, sodass der freie Meinungsaustausch erschwert wird. Nach etwas mehr als einem Jahr unter der neuen Rechtslage ist nicht zu erkennen, dass vermehrt Beiträge geblockt wurden, ohne dass Urheberrechtsverstöße vorlagen.


Urheberrecht im Online-Handel


Auch für Online-Händler spielt das Urheberrecht eine wichtige Rolle. Abmahnungen, wegen eines Urheberrechtsverstoßes, sind keine Seltenheit. So passiert es häufig, dass Händler Produktbilder nutzen, für die sie keine Nutzungsrechte haben. Auch wenn das gleiche Produkt verkauft wird, unterliegen fremde Artikelbilder, etwa von einem anderen Händler, womöglich dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne Erlaubnis im eigenen Shop verwendet werden.

Gerade eine urheberrechtliche Abmahnung kann hohe Kosten verursachen. Neben den regulären Abmahnkosten kommen häufig noch Schadensersatzforderungen dazu, zudem werden häufig Auskunftsrechte geltend gemacht. Doch nicht nur Artikelbilder unterliegen dem Urheberrecht. Auch AGB, Produktbeschreibungen oder andere Texte dürfen grundsätzlich nicht einfach aus fremden Shops kopiert werden.