Gerichtsbescheid: Einstweilige Verfügung gegen Dmexco-Macher aufgehoben

Veröffentlicht: 25.01.2018 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 25.01.2018

Die einstweilige Verfügung gegen die beiden Dmexco-Gründer Christian Muche und Frank Schneider wurde jetzt vom Landgericht Köln wieder aufgehoben. Die Messegesellschaft sah in den Aktivitäten der beiden einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot.

Waage Gericht
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Die Ankündigung kam im November letzten Jahres durchaus überraschend: Die Kolnmesse habe die Zusammenarbeit mit den beiden Dmexco-Gründern Christian Muche und Frank Schneider beendet. Gründe wurden nicht genannt, sondern nur der Hinweis, dass diese Entscheidung mit sofortiger Wirkung in Kraft trete. Kurz danach soll die Messegesellschaft zusätzlich eine einstweilige Verfügung gegen Muche und Schneider eingereicht haben (wir berichteten). Es ging um einen Bruch hinsichtlich des per Vertrag geregelten Wettbewerbsverbotes. Dies wurde jetzt vom Landgericht Köln zurückgewiesen.

Konkurrenzverbot beschränkt sich nur auf die EU

Konkret ging es um die Schweizer Digitalkonferenz D-Pulse, in der die beiden ehemaligen Dmexco-Verantwortlichen involviert sind. In dessen Aktivität sah die Koelnmesse einen Wettbewerbsverstoß und wollte ihnen die Mitarbeit mithilfe der einstweiligen Verfügung bis September 2018 verbieten. Das Gericht wies dies zurück, „da sich das Wettbewerbsverbot von Muche und Schneider auf andere EU-Länder beziehungsweise auf Länder bezieht, in denen die Koelnmesse selbst aktiv ist. Beides ist im Falle der Schweiz nicht gegeben“, wie Horizont schreibt.

Zusätzlich sieht das Gericht die Schweizer Messe nicht als Konkurrenzveranstaltung zur Dmexco, sondern als Partner. Die Koelnmesse wird nun ihrerseits juristisch gegen das Urteil vorgehen und Einspruch einlegen.

Muche und Schneider geben sich zufrieden

In einer Pressemeldung zeigen sich Christian Muche und Frank Schneider zufrieden aufgrund der Entscheidung des Gerichts und geben sich auch mit Blick auf die aktuell noch laufende Kündigungsklage optimistisch: „Auf Grundlage dieses Urteils wird der Kündigung durch die Koelnmesse jeglicher Boden entzogen. Wir gehen davon aus, dass die Kündigung juristisch keinen Bestand haben wird“, so die beiden.

 

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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