Erstes Resümee nach 11 Monaten Verpackungsgesetz
Außerdem: Facebook stellt eine neue Unternehmensmarke vor und Uber wächst bei steigenden Verlusten.
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Außerdem: Abmahnungen wegen der fehlenden Grundpreisangabe und warum Liquid-Händler achtsam sein sollten.
Das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Verpackungsgesetz hält Online-Händler auf Trab. Unterstützung bietet jetzt der neue Guide vom Händlerbund.
Auch ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes, kommt es noch immer zu Verstößen.
Nach der Lizenzierung des Verpackungsmülls und der Registrierung bei LUCID hören die Pflichten laut VerpackG nicht auf.
Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Zur Zeit mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vermehrt Verstöße ab.
In der 62. Ausgabe unseres Podcasts geht es nochmal um das Verpackungsgesetz, dieses Mal besonders praxisnah in Kooperation mit dem dualen System Interseroh.
Das neue Verpackungsgesetz ist gerade einmal drei Monate in Kraft. Doch schon jetzt zeigt sich, dass die neuen Regelungen wirken.
Außerdem: Falsche Textilkennzeichnung und gesundheitsbezogene Angaben bei Tierfuttermittel.
Außerdem: Werbung mit CE-Kennzeichnung und Acryl in der Textilkennzeichnung.
Der Begriff Hersteller meint hierbei keineswegs (nur) die Produzenten von Verpackungen, sondern betrifft auch einen Großteil der Online-Händler und stationäre Geschäfte. Aus dem VerpackG erwachsen unmittelbar wichtige Pflichten. Besonders prominent ist die Systembeteiligungspflicht für Verpackungen, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Online-Händler, die beispielsweise entsprechende Versandverpackungen erstmals mit Ware befüllen und in Verkehr bringen, müssen hierbei eine Verpackungslizenz erwerben, andernfalls besteht ganz automatisch ein Vertriebsverbot. Möglich ist das bei den sogenannten dualen Systemen.
Dabei bleibt es aber nicht: Mit dem Verpackungsgesetz wurde auch die Zentrale Stelle neu geschaffen. Diese betreibt das Verpackungsregister LUCID, in das sich seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr nur die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen eintragen müssen, sondern alle Hersteller allen Verpackungen im Sinne des VerpackG, prinzipiell unabhängig davon, ob sie nun systembeteiligungspflichtig sind oder nicht. Die Registrierungspflicht zu befolgen, ist von großer Wichtigkeit: Eine fehlende oder fehlerhafte Registrierung kann neben Bußgeldern auch Abmahnungen nach sich ziehen.
Die Vorschriften des Verpackungsgesetzes einzuhalten, ist auch für den Handel über Marktplätze oder bei der Nutzung von Fulfillment-Dienstleistern wichtig: Händler müssen beiden grundsätzlich ihre Registrierung nachweisen. Ist das nicht möglich, droht eine Sperrung der Verkaufsfunktion.
Auch Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen tragen verschiedene Pflichten: Sie brauchen für diese Verpackung zwar keine Verpackungslizenz, müssen aber grundsätzlich die Rücknahme der Verpackungen selbst organisieren. Dazu kommen verschiedene Aufgaben wie Prüf-, Dokumentations- und Nachweispflichten.