Verpackungsgesetz


Das Verpackungsgesetz gilt seit 2019 und ersetzt die bis dahin geltende Verpackungsverordnung. Es regelt unter anderem die abfallrechtliche Produktverantwortung der Hersteller von Verpackungen. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Umwelt durch einen schonenden Umgang mit Ressourcen und die Stärkung des Recyclings von Verpackungsmaterialien. Daneben soll es jedoch auch den fairen Wettbewerb fördern und sicherstellen, dass sich alle Betroffenen ihrer Produktverantwortung stellen. An dieser Stelle finden Sie alle Artikel zum Thema VerpackG.
  • Fragen rund ums VerpackGDas Verpackungsgesetz tritt am 01. Januar 2019 in Kraft und löst die bisher geltende Verpackungsverordnung ab. Viele Regelungen werden ab diesem Zeitpunkt neu geregelt. Verständlich, dass dabei auch viele Fragen zusammenkommen, die Händler bewegen. Wir haben die wichtigsten beantwortet.

    Geschrieben von: Ivan Bremers | Veröffentlicht: 18.09.18
  • VerpackungsgesetzIm Sommer 2017 wurde das neue Verpackungsgesetz verabschiedet und tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft. Händler, die davon erfasst sind, müssen sich ab diesem Zeitpunkt lizenzieren und registrieren. Das Gesetz gibt dabei vor, wie dies zu erfolgen hat und was Händler zu beachten haben.

    Geschrieben von: Ivan Bremers | Veröffentlicht: 10.09.18
  • Person übergibt PaketAb dem 01. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz in Kraft und löst die bisherige Verpackungsverordnung ab. Dabei muss jegliche verpackte Ware, die für den privaten Endverbraucher als Müll anfällt, bei der Zentralen Stelle registriert werden. Warum das Gesetz auch Online-Händler betreffen kann, darüber haben wir in unserem Podcast-Format OnAir gesprochen.

    Geschrieben von: Theresa Strohbach | Veröffentlicht: 07.09.18
  • Vorlizenzierte Verpackung?Sowohl die Verpackungsverordnung als auch das ab 01. Januar 2019 geltende Verpackungsgesetz sehen für bestimmte Verpackungen einen Lizenzierungspflicht vor. Diese ist auch mit Kosten verbunden. Doch es gibt auch Verpackungen, die vom Gesetz ausgenommen sind und nicht durch Händler lizenziert werden müssen.

    Geschrieben von: Ivan Bremers | Veröffentlicht: 05.09.18
  • Stiftung zentrale Stelle VerpackungsregisterAb dem 01. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz und löst damit die bestehende Verpackungsverordnung ab. Mit dem neuen Gesetz gehen auch neue Registrierungspflichten für betroffene Händler einher. Diese werden durch die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister erfasst und veröffentlicht. Welche Aufgaben und Befugnisse diese Stelle hat, wollen wir näher betrachten.

    Geschrieben von: Ivan Bremers | Veröffentlicht: 20.08.18
  • RegistrierungspflichtVerpackungen erzeugen Müll und dieser muss entsorgt werden. Um die Verpflichtungen und finanziellen Belastungen aufzuteilen, gab es bisher die Verpackungsverordnung. Diese wird ab 01. Januar 2019 durch das Verpackungsgesetz abgelöst und dieses sieht neue Registrierungspflichten vor. Was Händler dazu wissen sollten.

    Geschrieben von: Ivan Bremers | Veröffentlicht: 14.08.18
  • Neuer VerpackungsbegriffDie Verpackungsverordnung gilt noch bis zum 31. Dezember 2018. Danach müssen Händler die Vorschriften des neuen Verpackungsgesetzes beachten. Dieses regelt nicht nur neue Registrierungspflichten, sondern legt auch neue Definitionen für die verschiedenen Verpackungsarten ab dem  1. Januar 2019 fest.

    Geschrieben von: Ivan Bremers | Veröffentlicht: 08.08.18

Systembeteiligungspflicht: Viele Online-Händler vom Verpackungsgesetz betroffen


Der Begriff Hersteller meint hierbei keineswegs (nur) die Produzenten von Verpackungen, sondern betrifft auch einen Großteil der Online-Händler und stationäre Geschäfte. Aus dem VerpackG erwachsen unmittelbar wichtige Pflichten. Besonders prominent ist die Systembeteiligungspflicht für Verpackungen, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Online-Händler, die beispielsweise entsprechende Versandverpackungen erstmals mit Ware befüllen und in Verkehr bringen, müssen hierbei eine Verpackungslizenz erwerben, andernfalls besteht ganz automatisch ein Vertriebsverbot. Möglich ist das bei den sogenannten dualen Systemen.

Dabei bleibt es aber nicht: Mit dem Verpackungsgesetz wurde auch die Zentrale Stelle neu geschaffen. Diese betreibt das Verpackungsregister LUCID, in das sich seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr nur die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen eintragen müssen, sondern alle Hersteller allen Verpackungen im Sinne des VerpackG, prinzipiell unabhängig davon, ob sie nun systembeteiligungspflichtig sind oder nicht. Die Registrierungspflicht zu befolgen, ist von großer Wichtigkeit: Eine fehlende oder fehlerhafte Registrierung kann neben Bußgeldern auch Abmahnungen nach sich ziehen.


Das VerpackG für Marktplätze, Fulfillment & Co.


Die Vorschriften des Verpackungsgesetzes einzuhalten, ist auch für den Handel über Marktplätze oder bei der Nutzung von Fulfillment-Dienstleistern wichtig: Händler müssen beiden grundsätzlich ihre Registrierung nachweisen. Ist das nicht möglich, droht eine Sperrung der Verkaufsfunktion.

Auch Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen tragen verschiedene Pflichten: Sie brauchen für diese Verpackung zwar keine Verpackungslizenz, müssen aber grundsätzlich die Rücknahme der Verpackungen selbst organisieren. Dazu kommen verschiedene Aufgaben wie Prüf-, Dokumentations- und Nachweispflichten.