Vectoring: Telekom-Konkurrenten wollen klagen

Veröffentlicht: 21.07.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 21.07.2016

Die EU hat entschieden, dass die Deutsche Telekom die umstrittenen Vectoring-Pläne in einigen Gegenden Deutschlands umsetzen darf. Damit sichert sich die Telekom dort Exklusivrechte zu. Nun drohen Konkurrenten des Anbieters Klagen an.

Internet-Kabel

(Bildquelle Netzwerk: Bauer Alexander via Shutterstock)

Die Telekom darf „aller Wahrscheinlichkeit nach“ in einigen Gebieten Deutschlands die umstrittene Vectoring-Technologie exklusiv anbieten. Die Bundesnetzagentur hatte nach Angaben der WirtschaftsWoche einen entsprechenden Antrag der Telekom mit einigen Änderungen genehmigt und zur Abstimmung zur EU-Kommission geschickt. Die hatte den Antrag nun „nach einigem Zögern“ bestätigt, einzelne Punkte sollen aber noch genauer definiert werden. Die Telekom will den Breitbandausbau in Deutschland mit Vectoring vorantreiben und sich dabei Exklusivrechte am Schalterkasten sichern.

Wettbewerber erwägen Klage

Der Segen der EU-Kommission ist den Konkurrenten des Telekommunikationsanbieters nun ein gehöriger Dorn im Auge. „Das ist ein schwarzer Tag für den Breitbandausbau“, erklärt beispielsweise Matthias Brückmann, Chef des norddeutschen Anbieters EWE. „Sollte es bei den nur geringfügigen Veränderungen bleiben, werden wir alle Rechtsmittel ausschöpfen.“ Auch Patrick Helmes, Leiter der Kommunikation beim Anbieter Net Cologne sieht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung zu klagen. „Brüssel war sehr bemüht, den Rest klären jetzt die Gerichte“, so Helmes.

Das Problem der Vectoring-Technologie: Pro Verteiler kann aus physikalischen Gründen nur ein Unternehmen schnelles Internet mit dieser Technologie anbieten. Die Telekom wollte sich diese Position sichern. Der norddeutsche Anbieter EWE habe allerdings angeboten, mehr als 90 Prozent aller Haushalte in ihrem Einsatzgebiet mit schnellerem Internet zu versorgen. Dieses Angebot sei „um über 15 Prozent höher“ als das Angebot der Telekom gewesen. 150.000 Menschen hätten davon profitiert. In anderen Regionen Deutschlands hatten Wettbewerber ähnlich argumentiert – vergebens.

Telekom muss den Wettbewerbern Alternativen bieten

„Es ist selbstverständlich möglich, gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur zu klagen“, räumte ein Sprecher der Behörde ein. Klagen gegen Regulierungsverfügungen hätten aber „keine aufschiebende Wirkung“, betont er. Die Bundesnetzagentur sieht in der Entscheidung der EU-Kommission einen wesentlichen Schritt für den Einsatz von Vectoring, um den Breitbandausbau in Deutschland voranzutreiben. Die Behörde werde sich mit den Anmerkungen der Kommission in der endgültigen Entscheidung auseinandersetzen.

Doch die EU-Kommission hatte klargestellt, dass der Telekom-Antrag nur genehmigt werden solle, wenn sie Wettbewerbern „eine virtuelle Alternative“ zu dem Zugriff auf die Leitungen bereitstellt. Die Wettbewerber sollen also weiterhin Zugang zum Netz erhalten – mit den gleichen Freiräumen wie ein physikalischer Zugang. Ein solches Produkt existiert allerdings nicht und sei noch gar nicht konzipiert.

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