Keine Sperrtafeln mehr: YouTube und GEMA einigen sich

Veröffentlicht: 01.11.2016 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 01.11.2016

YouTube und die Rechteverwertungsgesellschaft GEMA haben sich nach jahrelangem Rechtsstreit auf einen Lizenzvertrag geeinigt.

Youtube Sperrtafel

© Google

Musikfans hatten es jahrelang nicht leicht, wenn sie auf YouTube Videos ihrer Lieblingskünstler anschauen wollten. Selbst YouTuber, die gewisse Songs verwendeten, konnten Probleme bekommen. Der Grund: Die GEMA, Rechteverwertungsgesellschaft für Musikschaffende, bekam kein Geld für die Verwendung. Das gefiel der GEMA nicht, die berüchtigten roten Sperrtafeln gefielen YouTube und den Nutzern wiederum nicht. Diese sind nun Geschichte: Wie unter anderem die Tagesschau meldet, haben sich die GEMA und YouTube auf einen Lizenzvertrag geeinigt. Endlich!

Stillschweigen über die Summe

Nutzer können in Deutschland "ab sofort noch mehr ihrer Lieblingssongs auf YouTube hören", erklärte YouTube. Künstler erhalten nun Geld für die Abrufe ihrer Videos. Über die Summe jedoch, die pro Videoaufruf an die Künstler geht, vereinbarten beide Seiten Stillschweigen. YouTube selbst nannte die Einigung eine „bahnbrechende Vereinbarung“. GEMA-Direktor für Sendung und Online, Thomas Theune, redete gegenüber Faz.net von einem „Meilenstein“. Der Lizenzvertrag gilt rückwirkend für die Jahre bis 2009.

Einen entsprechenden Nutzungsvertrag gab es zwar, doch dieser lief eben 2009 aus. Eine neue Vereinbarung gab es auf der anderen Seite nicht, weil sich beide Seiten nicht einigen konnten. GEMA und YouTube stritten, teils vor Gericht, ohne Ergebnis – bis heute. Unterschiedliche Rechtsauffassungen bleiben aber bestehen. GEMA-Chef Harald Heker: „Trotz Abschluss dieses Vertrages ist die Politik gefordert, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen. Der wirtschaftliche Wert kultureller und kreativer Werke muss auch den Schöpfern der Werke zugutekommen. Hier muss ein modernes Urheberrecht geschaffen werden, das den Musikschaffenden ermöglicht, ihren wirtschaftlichen Anteil an der digitalen Wertschöpfung geltend zu machen." Es besteht weiterhin die Frage, ob YouTube selbst oder die Uploader für die Lizenzierung verantwortlich sind.

 

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