Die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ soll strengere Regeln für Drohnen festlegen.
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Unbemannte Flugdrohnen sind nicht nur für Logistiker ein spannendes Thema, sondern auch für Privatpersonen. Die Zahl der Drohnenbesitzer in Deutschland steigt und damit aus Sicht der Bundesregierung auch die Risiken. Daher will das Bundeskabinett strengere Regeln für die Nutzung festlegen. Die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ soll konkret mehrere Regeln festlegen, die die Nutzung an bestimmte Voraussetzungen binden.
Konkret nennt die Bundesregierung vier Regeln:
Allerdings lässt die Bundesregierung auch Ausnahmen zu. Behörden können Drohnenflüge, die nicht unter die genannten Regeln fallen, zulassen, wenn keine Gefahr für den Luftverkehr oder die öffentliche Sicherheit besteht. Datenschutz, Naturschutz und der Schutz vor Fluglärm müssen dabei „angemessen berücksichtigt“ werden.
Die Nutzung von Drohnen ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und in der Luftverkehrsverordnung (LuftVO) geregelt. Die Bundesregierung unterscheidet offiziell zwischen zwei Verwendungsarten. Flugdrohnen, die zu privaten Zwecken – etwa von Hobby-Piloten – eingesetzt werden, gelten also Flugmodelle, während man in der gewerblichen Verwendung – zum Beispiel Lieferdrohnen – von einem unbemannten Luftfahrtsystem spricht.
Das Portal Expertentesten nimmt die neue Gesetzeslage für Drohnebesitzer in einem ausführlichen Artikel genauer unter die Lupe.