Bessere Strafverfolgung

In Bayern sollen Autoren von Hasskommentaren einfacher verfolgt werden können

Veröffentlicht: 09.07.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 09.07.2019
Wütender Mann, der durch einen Laptop-Bildschirm boxt

Die (vermeintliche) Anonymität im Netz verleitet einige Nutzer dazu, Menschen zu beleidigen und Hass zu verbreiten. Ein Vorgehen gegen die Verbreitung entsprechender Hasskommentare ist für die Betroffenen nicht immer einfach. Doch das bayerische Justizministerium rückt das Thema nun stärker in den Fokus und will eine Strafverfolgung künftig leichter machen.

Pilotprojekt soll in wenigen Monaten starten

Ziel der Behörde sei es, dass Autoren von Hasskommentaren künftiger einfacher identifiziert werden und auf juristischem Wege besser verfolgt werden können – vor allem im Medienbereich: „Rundfunkanbieter und Verlage sollen künftig einfacher Strafanzeige wegen beleidigender oder volksverhetzender Kommentare erstatten können. Erst anzeigen, dann löschen“, zitiert Heise Online Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). „Wir dürfen in unserer Gesellschaft keinen Nährboden für radikale Ideen akzeptieren.“

Für ein entsprechendes Pilotprojekt solle bereits im Herbst der Startschuss fallen. Dazu werden das bayerische Justizministeriums, die Staatsanwaltschaft München I sowie die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) zusammenarbeiten.

Neue Befugnisse zur Strafverfolgung?

Um eine effektive Verfolgung von Hasskommentaren durchsetzen zu können, sei es laut Eisenreich notwendig, dass die Behörden auf entsprechende Mittel bzw. auf entsprechende Befugnisse zurückgreifen könnten: „Eine wirksame Strafverfolgung ist nur möglich, wenn unsere Ermittler herausfinden können, wer hinter den Hasskommentaren steckt. Sie brauchen endlich ausreichende Befugnisse“, kommentierte Eisenreich weiter.

Gemeint ist damit auch der Zugriff durch Behörden auf sogenannte Verkehrsdaten, deren Speicherung aktuell ausgesetzt sei. Unter entsprechenden Verkehrsdaten versteht man im Bereich der Telekommunikation solche Informationen, die auch von den Telekommunikationsunternehmen erhoben, gespeichert und verarbeitet werden – etwa Nummern und Kennung von Anschlüssen, personenbezogene Informationen, eventuelle Standortdaten etc. Die Nutzung solcher Daten erfordere allerdings neue rechtliche Grundlagen.

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