Fraudsters

Lange Haft für Darknet-Administrator

Veröffentlicht: 03.03.2020 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 03.03.2020
digitaler Richterhammer

Sechs Jahre und acht Monate muss der Administrator der illegalen Darknet-Plattform Fraudsters hinter Gitter. Das hat das Landgericht Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) am Montag entschieden. Dem 34-Jährigen wurde die Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Beihilfe zu Hunderten Straftaten vorgeworfen, die auf der Plattform begangen wurden – darunter Geldfälschung, Geldwäsche, Datenhehlerei und unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über Jahre habe es auf Fraudsters „einen regen Austausch über Straftaten im Netz gegeben“, wie Heise schreibt. Vor allem wurden illegale Waren wie Drogen oder gefälschte Ausweise gehandelt. In einer Art Treuhandmodell soll der Angeklagte Bitcoin entgegengenommen und weitergeleitet haben. Er selbst und seine Mitbetreiber behielten fünf Prozent des Transaktionswerts als Gebühr. Auch Werbung wurde auf dem Portal geschaltet.

Zeitweise 30.000 Nutzer auf dem Portal

Der nun verurteilte 34-jährige Pinneberger (Schleswig-Holstein) soll kurz nach der Gründung der Plattform im März 2016 bei Fraudsters aktiv geworden sein. Die meisten weiteren Verantwortlichen sind nach wie vor unbekannt. Das Underground-Economy-Forum Fraudsters wurde im April 2019 stillgelegt, im Juli wurde der Administrator festgenommen. Zeitweise waren 30.000 Nutzer registriert. Die Ermittlungen liefen schon seit 2016, der Prozess vor dem Landgericht hatte im Dezember begonnen.

Im März 2019 hatte der Bundesrat eine Gesetzesänderung im Strafgesetzbuch vorangetrieben, um einen neuen Straftatbestand für Darknet-Marktplätze zu etablieren. Letztlich ging es dabei um eine Art Marktplatzhaftung für illegale Aktivitäten der Nutzer im Darknet. Der Entwurf sorgte jedoch für viel Kritik aus verschiedenen Parteien. Der Paragraph sei sehr allgemein gehalten, meinten Experten. Saskia Esken von der SPD gab zu Bedenken, dass er mit bestehendem Recht kollidiere. Der CSU ging der Vorschlag hingegen nicht weit genug – die Haftung sollte ihrer Ansicht nach nicht nur für Darknet-Marktplätze, sondern auch für solche im offenen Internet gelten.

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