Neue Betrugsmasche

Dreiste Kleinanzeigen-Betrüger fälschen sogar Polizei-Mails

Veröffentlicht: 31.08.2021 | Geschrieben von: Markus Gärtner | Letzte Aktualisierung: 31.08.2021
Polizist von hinten

Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen warnt vor einer derzeit kursierenden Betrugsmasche auf Kleinanzeigenportalen, bei der sogar gefälschte Mails und Logos von Polizeibehörden eingesetzt werden. Die Masche an sich ist grundsätzlich nicht neu.

In dem Fall, den das LKA auf seiner Seite dokumentiert, meldet sich ein vermeintlich interessierter Käufer auf eine Anzeige wegen eines großen Möbelstücks, das er kaufen will. Er behauptet dann, die vereinbarte Summe auf ein Konto einer Treuhandbank überwiesen zu haben. Zusätzlich habe er außerdem auch Kosten für ein Transportunternehmen überwiesen, das das Möbelstück abholen würde. Diese Kosten solle der Verkäufer zurückzahlen – erst dann würde der Anbieter auch die geforderte Gesamtsumme erhalten.

Der gesamte Betrugsprozess ist nicht nur mit diversen gefälschten Mails der vermeintlichen Bank und des Logistikers unterlegt – sondern sogar mit einer Mail des „Bundesamt Polizei“ bzw. der „Grenzschutzinspektion Hörsching“, die den Fake-Ankauf bestätigen soll. Die E-Mail schließt mit dem ebenfalls gefälschten Logo der Polizei NRW. Überall finden sich jedoch Hinweise auf den Betrug: Die vermeintliche E-Mail der Bank von der Adresse „rbcgelduberweisung92@gmail.com“ sollte unseriös erscheinen, hinzu finden sich Rechtschreibfehler und geografische Ungereimtheiten – so liegt Hörsching in Österreich, nicht in Deutschland.

So kann man sich vor Betrug auf Kleinanzeigen-Portalen schützen

Auch das LKA gibt Hinweise, worauf man beim An- und Verkauf auf Portalen wie Ebay Kleinanzeigen und Co achten sollte:

  • Verkäufer sollten nicht auf solche Mails reagieren und keinerlei Vorabzahlungen an unbekannte Transportunternehmen leisten. 
  • Sie als Verkäufer sollten den Transport und die Zahlungswege bestimmen. Im Idealfall raten wir immer zu einer Barzahlung vor Ort und die Abholung durch den Käufer.
  • Achten Sie auf nachverfolgbaren/ausreichend versicherten Versand.
  • Übermitteln Sie niemals eigene Ausweiskopien als Echtheitsbeleg! Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen Scans von Ausweisen als Echtheitsbeleg zugeschickt werden!
  • Ist man auf einen derartigen Betrug hereingefallen, sollte man Anzeige bei der Polizei erstatten.
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