Online-Kriminalität

Rechnungskauf macht es Betrügern leicht

Veröffentlicht: 30.11.2021 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 01.12.2021
Mann mit Kreditkarte

Die Studie Online Payment 2021 des EHI Retail Institutes zeigte, dass der Kauf auf Rechnung mit 30,4 Prozent weiterhin die beliebteste Zahlungsmethode in Deutschland ist. Paypal steht dabei, mit 24,9 Prozent an zweiter Stelle. Und das, obwohl Paypal mit seiner Zwei-Faktor-Authentifizierung deutlich mehr Sicherheit vor Betrug bietet als ein Rechnungskauf, für den meist bereits die Angabe einer Adresse ausreicht. Laut Kriminalhauptkommissar Christian Berneit belief sich der Schaden durch Online-Betrug 2020 allein in Berlin auf 11,9 Millionen Euro, berichtet die Internet World unter Berufung auf die DPA. 

Betrug im Schatten der anonymen Großstadt

Die Berliner Polizei verzeichnete 2011 noch knapp 17.000 Fälle von Bestellschwindel. Diese Zahl ist mittlerweile rasant angestiegen, 2020 konnten hier 22.500 Taten verzeichnet werden. Ein großer Wachstumstreiber ist dabei der Kauf auf Rechnung, welcher es Tätern ermöglicht, mit nur wenigen persönlichen Informationen des Opfers Bestellungen auszulösen

Wie Berneit ausführt, nutzen die Täter dabei auch gezielt die Anonymität der Großstadt aus. „Manche überkleben einen Briefkasten mit einem fiktiven Namen oder geben Namen von Nachbarn an. Teilweise wissen die Täter, wann die Lieferdienste kommen, halten sich in der Nähe auf, suchen in den Briefkästen nach Benachrichtigungen oder erzählen Nachbarn etwas von Verwechslungen.“ Eine Vorgehensweise, die deutlich weniger erfolgreich wird, je besser man seine Nachbarn kennt. 

Schutz vor Datenmissbrauch

Der Online-Handel möchte es den Konsumenten natürlich besonders einfach und bequem machen, Bestellungen auszulösen. Und so ermächtigen bei vielen Online-Shops schon ein paar Klicks und Daten zur Warenbestellung. Kriminalkommissar Berneit sieht hier aber nicht nur die Händler in der Verantwortung: „Die Politik müsste das Thema angehen und die Firmen per Gesetz verpflichten, das Verfahren sicherer zu machen. Aber das passiert noch nicht.“

Eine Sprecherin vom Zahlungsdienstleister Klarna betonte gegenüber DPA dabei, dass die Echtheit von Daten über „hundert Datenpunkte sowie Drittanbieter“ verifiziert würde. Auch seitens Amazon heißt es, dass Maßnahmen implementiert sind.

Dennoch gehen unzählige Bestellungen an derlei Maßnahmen vorbei und am Ende bleibt der unschuldige Kunde möglicherweise auf einem negativen Schufa-Eintrag sitzen. Um Verbraucher hier besser zu schützen, ist aktuell ein Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes in Arbeit. Dieses soll ab Mai 2022 greifen. Konsumenten können danach die Verfahrenskosten von Mahnungen zurückverlangen, sofern die Firmen fahrlässig abgemahnt haben, ohne zunächst zu prüfen, ob ein Identitätsdiebstahl vorlag.

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