Digital Tech Newsflash

Online-Handel zweitgrößtes Ziel von Cyberangriffen

Veröffentlicht: 30.05.2022 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 14.12.2022
DDoS-Angriff

Dem aktuellen Threat Intelligence Report von Netscout zufolge verzeichnete der deutsche Online-Handel im zweiten Halbjahr 2021 knapp 17.000 sogenannte DDoS-Angriffe – ein Anstieg von 7,5 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021. DDoS steht für Distributed Denial of Service und beschreibt Cyberangriffe, die Verzögerungen und Ausfälle von Webseiten über künstliche Anfragen herbeiführen. Damit ist die Branche im zweiten Jahr in Folge das zweitstärkste Angriffsziel in Deutschland – nach Datenverarbeitungsdiensten.

„Selbst wenn die Pandemiebeschränkungen nachlassen, wird sich der Trend zum Online-Shopping fortsetzen. Da Cyberkriminelle immer neue Techniken und Methoden entwickeln, um ihre Ziele zu erpressen, ist es keine Frage mehr, ob ein Online-Händler von einem DDoS-Angriff betroffen sein wird“, so Karl Heuser, Account Manager Security DACH bei Netscout.

Ransomware-Banden würden immer häufiger Dreifach-Erpressungsangriffe einsetzen, bei denen Ransomware, Datendiebstahl und DDoS-Angriffe kombiniert werden, um Lösegeld zu erpressen. Händler zahlen das Lösegeld häufig, um das Geschäft am Laufen zu halten. Die Gefahr wachse, weil das Starten von DDoS-Angriffen durch DDoS-for-Hire-Dienste immer einfacher und günstiger werde. Dass DDoS-Attacken längst ein ernstzunehmendes Problem sind und gerade auch immer häufiger kleine und mittlere Unternehmen treffen, haben wir in einem Whitepaper aufgearbeitet.

Gegen Hassrede: Bayern nimmt soziale Netzwerke in die Pflicht

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) will bei der Bekämpfung von Hassrede die Betreiber von sozialen Netzwerken stärker zur Verantwortung ziehen. „Wer Todesdrohungen oder Terrorankündigungen nicht löscht oder sperrt, muss nach dem Willen Bayerns strafrechtliche Konsequenzen fürchten“, so Eisenreich laut Golem. Bei der Justizministerkonferenz will er einen entsprechenden Antrag einbringen. Bislang werden Bußgeldverfahren gegen die Netzwerke eingeleitet, die diesen aber kaum wehtun. Der Bund solle deshalb strafrechtliche Folgen prüfen. Bislang konzentriere sich das Strafrecht auf die Verfasser entsprechender Postings.

Ermittlungen gegen Googles Werbegeschäft

Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde CMA hat Ermittlungen eingeleitet, um zu überprüfen, ob Google seine marktbeherrschende Stellung im digitalen Werbegeschäft missbraucht. Nachdem bereits 2021 Ermittlungen eingeleitet wurden und Google Veränderungen versprach, soll nun geprüft werden, ob Google seine Werbepraktiken entsprechend verbessert hat. Konkret geht es um die Frage, ob Google seine eigenen Ad-Exchange-Dienste zum Nachteil von Konkurrenten illegal begünstigt, so T3n. „Wir befürchten, dass Google seine Position in der Werbetechnologie nutzen könnte, um seine eigenen Dienste zum Nachteil seiner Konkurrenten, seiner Kunden und letztendlich der Verbraucher zu bevorzugen“, erklärt Andrea Coscelli, Chief Executive der CMA.

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