Einigung

Nach Datenleck bei Mastercard: Kunden erhalten 300 Euro Entschädigung

Veröffentlicht: 05.01.2023 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 01.02.2023
Mastercard Karte

Im Jahr 2019 kam es beim Kreditkartenriesen Mastercard zu einem erheblichen Datenleck. Die Informationen von mehr als 90.000 Kunden kursieren im Netz, Unbekannte hatten Informationen wie die vollständigen Kreditkartennummern, aber auch private Daten wie Anschrift und Telefonnummer veröffentlicht. Betroffen waren damals Kunden eines Bonusprogramms, bei dem erhaltene Coins gegen Prämien eingetauscht werden konnten.

Nun kam der Konzern den betroffenen Kunden mit einem Vergleichsangebot entgegen: Ihnen wird eine Zahlung von 300 Euro angeboten, wenn sie davon absehen, selbst eine Klage wegen des Datenlecks vor dreieinhalb Jahren zu erheben.

5.000 Euro Schmerzensgeld gefordert

Auslöser des Vergleichsangebots sind die rechtlichen Schritte, welche die Europäische Gesellschaft für Datenschutz (EuGD) gegen Mastercard kurz nach dem Datenleck eingeleitet hatte. Diese wurden im Interesse der Mastercard-Kunden unternommen. Eine Betroffene klagte mithilfe der EuGD auf mindestens 5.000 Euro Schmerzensgeld, zog sogar bis vor den Bundesgerichtshof um ihre Forderungen durchzusetzen. Letztendlich einigten sich beide Parteien allerdings außergerichtlich.

Nun wurden auch die rund 2.000 Kunden, die sich bei der Klage von der EuGD vertreten ließen, über ein solches außergerichtliches Angebot informiert. Mehrere Empfänger haben das entsprechende Schreiben bereits über die sozialen Netzwerke geteilt:

Betroffene können nach Angaben des Spiegels das Vergleichsangebot auch ablehnen, müssten mit einer eigenen Klage dann aber zügig handeln, ehe die Ansprüche verjähren.

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