Bundeskriminalamt warnt:

„Kinderbilder gehören nicht ins Netz“

Veröffentlicht: 28.02.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 01.03.2023
Kinder-Holzfigur unter der Lupe

Zu den oft diskutierten Themen im Netz gehört auch die Frage, inwiefern Fotos von Kindern im Internet etwas zu suchen haben. Insbesondere „Momfluencer“ oder im Allgemeinen Familienblogger sind immer wieder Kritik ausgesetzt, wenn fester Bestandteil ihrer Internetpräsenz auch die Gesichter ihrer Kinder sind. 

In den letzten Monaten haben daher immer wieder unterschiedliche Influencer dazu aufgefordert, Kinderfotos nicht mehr im Netz zu veröffentlichen. Stellenweise wird sogar das Einschreiten des Gesetzgebers gefordert. Nun hat sich auch das Bundeskriminalamt zu Wort gemeldet.

Unkontrollierte Verbreitung in die falschen Hände

Das BKA warnt vor allem vor Personen, die auch scheinbar harmlose Kinderfotos in sexuelle Inhalte verwandeln und über pädokriminelle Plattformen weiterverbreiten können. So können Bilder von vollständig bekleideten Kindern so bearbeitet werden, dass sie am Ende nackt oder zumindest leicht bekleidet abgebildet sind. 

Diese sexualisierten Bilder können sich in massiver Form negativ auf die Kinder auswirken: Eine mögliche Folge kann Mobbing in der Schule sein.

Auch private Profile sind ein Risiko

„Aber ich veröffentliche doch nur Bilder auf meinem ganz privaten Profil.“ – Auch vor dieser vermeintlichen Sicherheit warnt das BKA ausdrücklich. Getreu dem Motto „Man kann den Menschen nur bis vor die Stirn schauen“ gilt hier, dass man sich nie wirklich sicher sein kann, dass die Fotos nicht eben doch über das private Profil hinaus weiter verbreitet werden. Sei es die Tante, die ihrer Freundin nur mal schnell ein Foto ihrer Nichte in ihrem neuen Schneeanzug zeigen möchte, oder der stolze Opa, der in seiner Kollegen-WhatsApp-Gruppe zeigen will, was er am Wochenende mit seinen Enkeln tolles im Schwimmbad gemacht hat. 

Kinder haben Persönlichkeitsrechte

Neben dieser Gefahr darf natürlich auch nicht vergessen werden, dass auch Kinder Persönlichkeitsrechte haben. Dazu gehört auch das Recht am eigenen Bild. Zwar dürfen Eltern bis zur Grundrechtsmündigkeit für ihre Kinder entscheiden, aber genau das ist der Knackpunkt: Sie sollen nicht über, sondern für sie – also in ihrem Sinne – entscheiden. 

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