Schärfere KI-Regeln

EU-Datenschützer fordern Verbot von biometrischer Identifizierung

Veröffentlicht: 22.06.2021 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 22.06.2021
Gesichtserkennung

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski ein generelles Verbot der Nutzung von künstlicher Intelligenz zur automatischen Erkennung biometrischer Merkmale in öffentlichen Bereichen. Dies sollte für die Identifikation von „Gesichtern, Gang, Fingerabdrücken, DNA, Stimme, Tastenanschlägen und anderen biometrischen oder verhaltensbezogenen Signalen“ gelten.

Darüber hinaus müsse es einen Bann für KI-Systeme geben, die biometrische Daten verwenden, um Personen in Gruppen einzuteilen, etwa aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts, ihrer politischen oder sexuellen Ausrichtung. Dies verstoße gegen die europäische Grundrechtecharta. Auch das Erkennen von Emotionen mittels KI und Technologien zum Social Scoring müssten verboten werden.

Eingriff in die Grundrechte

Die EU-Kommission plant zwar ohnehin, eine biometrische Identifizierung in Echtzeit zu verhindern. „Ein nachträglicher Einsatz der Technik etwa zur Fahndung wäre davon nicht betroffen“, so Heise. Zudem seien Ausnahmen vorgesehen, die Polizei soll derartige Verfahren zum Beispiel in Extremsituationen einsetzen dürfen. Den EU-Datenschützern gehen die Pläne deshalb – und auch, weil sie stärker an der DSGVO orientiert sein sollten – nicht weit genug.

Ohne rigorose Verbote drohe „das Ende der Anonymität“ in der Öffentlichkeit, so Wiewiórowski und die EDSA-Vorsitzende Andrea Jelinek. Es brauche einen „menschenzentrierten Rechtsrahmen für KI“, denn Gesichtserkennung in Echtzeit greife in die Grundrechte und -freiheiten ein. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich unterstreicht die Kritik: „Wir wollen keine KI im grundrechtlichen Graubereich.“

Ein Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum plant die EU schon länger, doch Datenschützer und Öffentlichkeit kritisieren immer wieder, dass gewisse Ausnahmen eingepreist werden sollen. Erst im Februar forderte die Bürgerinitiative „Reclaim your Face“ ein kategorisches EU-Verbot von Gesichtserkennung. Der Initiative gehören mehr als 30 Organisationen an.

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