Analyse zu Inklusion im E-Commerce

Barrierefreie Online-Shops: So vergraulen Otto, Tchibo und Co. Kunden

Veröffentlicht: 22.04.2022 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 01.12.2022
Taste „Barrierefreiheit“ auf einer Tastatur

Die Nutzung des eigenen Online-Shops für sehbeeinträchtigte Menschen zu vereinfachen, ist nicht nur eine wichtige Maßnahme, um potenzielle Kunden zu gewinnen. Ab 2025 ist die digitale Barrierefreiheit auch EU-weite Verpflichtung. Dass Online-Händler bis dahin noch einiges zu tun haben, zeigt eine aktuelle Analyse der Kreativagentur Sapera_studios. Diese verglich 20 der umsatzstärksten Online-Shops Europas hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit. Punkten konnten dabei vor allem die Technikanbieter Mediamarkt, Saturn und Cyberport. Deutlicher Optimierungsbedarf besteht dagegen bei Tchibo und Otto. 

Nur sieben von 20 Shops sind durch Screenreader lesbar

Für viele sehbeeinträchtigte Menschen sind sogenannte Screenreader unerlässlich, um durch den digitalen Raum zu navigieren. Damit ein Screenreader dies tun kann, sollten Websites beispielsweise eine gut verständliche Menüstruktur vorweisen. Denn jeder falsch angewählte Menüpunkt muss sonst umständlich zurücknavigiert werden. 

Außerdem greift die Software auf die hinterlegten Metadaten der Website zu, um beispielsweise das Wort „Weiter“ als einen anklickbaren Button identifizieren zu können. Gleiches gilt im Falle von Bildern, deren Inhalt für Nutzer durch die Alternativtexte wiedergegeben wird.

Barrierefreiheit im E-Commerce

Bei der Analyse stellte Sapera_studios fest, dass nur sieben von 20 Shops die Kriterien für Screenreader erfüllen: darunter Cyberport, Saturn, Mediamarkt, H&M, Apple, Baur und Zalando. Schlechte Ergebnisse lieferten an dieser Stelle Lidl, Tchibo, Conrad, Ikea, Bonprix sowie Alternate. Bei immerhin vier von 20 Shops mangelt es bei den Alternativtexten. Das bedeutet im Umkehrschluss natürlich auch, dass potenzielle Kunden beispielsweise Produktbilder nicht einordnen können und damit möglicherweise von einem Kauf eher absehen. 

Wenig Anpassungsmöglichkeiten

Für Menschen, welche nicht vollständig blind, sondern nur zu einem gewissen Grad sehbeeinträchtigt sind, ist es wichtig, dass Internetseiten mit ausreichendem Kontrast sowie einer ausreichend großen Schriftart gestaltet sind. Websitebetreiber, die solche Merkmale nicht komplett umsetzen wollen, sollten dabei die Möglichkeit zur Anpassung anbieten. Laut Sapera_studios bot dies aber kein einziger der 20 untersuchten Online-Shops. In Hinblick auf diese optischen Aspekte war dagegen positiv, dass sämtliche Websites auch ohne Farben optisch erschließbar sind.

Weitere Kritikpunkte beliefen sich auf die Funktionalitäten zur Audioausgabe sowie der automatischen Wiedergabe von Audio- und Videodateien. Hier fiel insbesondere Apple negativ auf, bei denen es gänzlich an Untertiteln und hinterlegten Videobeschreibungen mangelte. 

Ungenutztes Potenzial

Der 2025 eintretenden European Accessibility Act betrifft Händler mit einem Jahresumsatz von zwei Millionen Euro. Doch nicht nur in Anbetracht dieser kommenden gesetzlichen Verpflichtung sollten Shopbetreiber sich die Inklusion sehbeeinträchtigter Menschen auf die Agenda schreiben. Denn wie Katrin Kolossa, Geschäftsführerin von Sapera_studios anmerkt: „Das ungenutzte Potential der größten deutschen Online-Shops hinsichtlich ihrer digitalen Barrierefreiheit ist erstaunlich.“

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund mit seinem Partner Eye-Able auch Unterstützung für das Thema Barrierefreiheit. Mit der Eye-Able-Software können Sie Ihre Website unkompliziert für alle zugänglich machen. Weitere Informationen finden Sie hier.
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