Digital Tech Newsflash

Bundesregierung: Digitalpolitik wird weiter aufgeteilt

Veröffentlicht: 13.06.2022 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 13.06.2022
Volker Wissing (FDP)

Das Thema Digitalisierung wird in der Bundesregierung künftig auf noch mehr Schultern verteilt. Aus einem Strategiepapier des Bundeskanzleramts, das dem Handelsblatt vorliegt, geht hervor, dass sich das Verkehrs- und Digitalministerium in Zukunft in Fragen der Digitalpolitik mit anderen Ressorts der Bundesregierung abstimmen muss. „Zur Abstimmung der digitalpolitischen Zusammenarbeit in wesentlichen Schwerpunktvorhaben“ werde eine „Koordinierungsgruppe der federführenden Ressorts auf Staatssekretärsebene“ eingesetzt, heißt es in dem Papier. Dazu gehören das Kanzleramt, das Digitalministerium und außerdem Wirtschafts-, Innen- und Finanzministerium.

Auch das für 2023 geplante Digitalbudget werde geteilt. Es soll vom Digital- und dem Wirtschaftsministerium „in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt koordiniert“ werden. Die Digitalstrategie will Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) Anfang Juli vorstellen. Schon 2015 wurde die IT-Konsolidierung des Bundes beschlossen. Ursprünglich sollte das Vorhaben eine Milliarde Euro kosten und zehn Jahre dauern. Mittlerweile haben sich die Kosten fast verdreifacht.

Bundesregierung plant deutschlandweite Mobilitäts-App

Das 9-Euro-Ticket sorgt offenbar für ein Umdenken beim Thema Mobilität im Bund. „Wir müssen die simplen Regeln des 9-Euro-Tickets nun in die Zukunft übertragen“, erklärte der Grünen-Politiker Matthias Gastel, Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestages, laut T-Online. Daher wolle die Regierung eine einheitliche Mobilitäts-App für ganz Deutschland auf den Weg bringen. Es solle „eine anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung“ vorangetrieben werden, sagte der Bahnbeauftragte der Bundesregierung, Michael Theurer, der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten. Dabei soll allerdings keine eigene App entwickelt werden, sondern die Rahmenbedingungen für Software-Unternehmen geschaffen werden.

„Recht auf schnelles Internet“ ad absurdum geführt?

Die Bundesregierung hat in der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV) als Mindeststandards für die Internet-Grundversorgung eine Bandbreite von 10 MBit/s im Download und 1,7 MBit/s im Upload bei einer Latenz von maximal 150 Millisekunden festgelegt. Allerdings sei dieser erweiterte Universaldienst nur auf Single-Haushalte ausgerichtet. Daran hagelt es Kritik aus der Opposition. „Nun kommt das 'lahme Internet' für alle in der schlechtest möglichen Variante“, sagt etwa die digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Anke Domscheit-Berg, laut Heise. Sie spricht vom „lahmstmöglichen Internet“. Außerdem könnten Monate vergehen, wenn man den Mindeststandard einklagen wolle. Ob es bezahlbar sein wird, sei ebenfalls offen. Das Recht auf schnelles Internet werde mit der TKMV „ad absurdum“ geführt.

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