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Uploadfilter: EU-Rat hat die Urheberrechtsreform endgültig beschlossen

Veröffentlicht: 15.04.2019 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 08.08.2022
EU-Flaggen

Am Ende war es keine Überraschung: Der EU-Ministerrat hat mit großer Mehrheit für die umstrittene Ureberrechtsreform gestimmt. 19 Länder stimmten dafür, darunter auch Deutschland. Gegen die Richtlinie stimmten mit Finnland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen und Schweden nur sechs Länder. Belgien, Estland und Slowenien enthielten sich. Hat die EU-Kommission für einen Vorschlag gestimmt, dann ist der Weg durch den Ministerrat in der Regel nur Formsache. In diesem Falle aber rechneten sich die Kritiker des umstrittenen Pakets bis zuletzt Chancen aus.

Denn bis zum Wochenende war nicht hundertprozentig klar, wie Deutschland stimmen würde, und wie Julia Reda auf Twitter schrieb, würde die Zustimmung nur über die deutsche Ja-Stimme gehen. Doch kurz vor der Abstimmung einigte sich die Koalition aus SPD und CDU/CSU nach langem Hin und Her auf die Zustimmung zur Reform, meldete Reuters. Deutschland gab auch eine Protokollerklärung ab. National wolle man auf den Einsatz von Uploadfiltern verzichten. Ein besonders wichtiger Punkt der Erklärung sei Reda zufolge, dass die Bundesregierung verspreche, „die Definition betroffener Plattformen so auszulegen, dass Artikel 17 nur für marktmächtige Plattformen wie YouTube oder Facebook gilt, nicht für Diskussionsforen oder Nischenangebote.“

Umsetzung bis 2021

Katarina Barley (SPD) hatte sich bereits vor der Abstimmung im Parlament dafür ausgesprochen, Uploadfiltern einen Riegel vorzuschieben und Artikel 17 ohne diese umzusetzen zu wollen. Das Problem: Selbst größte Befürworter der Urheberrechtsreform, die bislang stets betonten, dass im Gesetzestext nicht über Uploadfilter gesprochen wird, sind mittlerweile zu dem Schluss gekommen, dass es ohne derartige technische Lösungen kaum funktionieren wird. Sogar Axel Voss (CDU) selbst gestand im Interview mit der Süddeutschen ein, dass „es praktisch keinen anderen Weg als solche technischen Maßnahmen“ gebe.

Konkret bezog sich Voss dabei auf YouTube. Das Portal nutze bereits seit zehn Jahren eine Erkennungssoftware, letztlich sei es aber ein „systemimmanentes“ Problem: Es sei nun einmal nicht ohne technische Hilfsmittel lösbar, das Urheberrecht schützen zu wollen, „aber gleichzeitig Nutzern erlauben [zu] wollen, jede Minute 400 Stunden Videomaterial hochzuladen“.

Bis 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten nun Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übersetzen. Die Länder können aber eigene Gesetze und Vorschriften erlassen, die mit der EU-Richtlinie vereinbar sein müssen. Es ist davon auszugehen, dass die Inhalte der Reform in den einzelnen Staaten – auch aufgrund der nicht ganz trennscharfen Formulierungen der einzelnen Artikel – sehr unterschiedlich ausgelegt werden.

Game of Thrones: Algorithmen spoilern das Finale (?)

Spätestens seit dem heutigen Montag befindet sich die Welt im Game-of-Thrones-Fieber. Die einen sehnen die finalen Episoden der epochalen Serie herbei, die anderen sind froh, dass es endlich bald vorbei ist. Was Fans der Serie eigentlich nicht gebrauchen können, sind Spoiler über den Ausgang. Wer es dennoch wissen will, kann sich das wahrscheinliche Ableben der Hauptcharaktere bequem spoilern lassen. Studierende der TU München haben einen Algorithmus entwickelt, der vorhersagt, wer stirbt und wer wahrscheinlich überlebt. Für die „A Song of Ice and Data“ genannte Anwendung nutzten die Studierenden „Daten von einer Fanseite und dem GoT-Wiki. Für jeden Charakter haben wir Informationen gesammelt wie Alter, Geschlecht, Beziehungsstatus, in welchen Büchern er oder sie vorkam und ob sein oder ihr Partner noch lebt“, erklärt Guy Yachdav, Gastlektor an der TU, gegenüber dem bayrischen Rundfunk. Wie richtig Yachdav und Co. liegen, wissen wir spätestens Mitte Mai.

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