Der frühe Vogel

YouTube Music kann mit Spotify und Apple noch nicht mithalten

Veröffentlicht: 10.05.2019 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 10.05.2019
Kopfhörer und Handy mit YouTube

Im Juni letzten Jahres startete Googles Musik-Streaming-Dienst YouTube Music, parallel zu seinem Angebot Google Play Music. Die Nutzerreaktionen zum Start waren relativ verhalten  – und auch ein jüngster Bericht des US-Nachrichtensenders Bloomberg zeigt, dass das Google Streaming-Angebot nicht mit Konkurrenten wie Spotify oder Apple Music mithalten kann.

So konnten Googles Musik-Streaming-Dienste insgesamt 15 Millionen zahlende Nutzer gewinnen. Doch zum Vergleich: Apple mit 50 Millionen Usern und Spotify mit mehr als 100 Millionen Abonnenten spielen hier in einer deutlich höheren Liga. „Dazu kommt, dass YouTube mehr als 2 Milliarden aktive Nutzer hat, wovon nicht einmal ein Prozent für das Musikstreaming zahlen wollen“, gibt der GooglewatchBlog zu bedenken. Doch sei demnach laut Google die Zahl der Nutzer auch innerhalb eines Jahres um 60 Prozent gewachsen.

Uber geht an die Börse

Schon länger bereitete Fahrdienstleister Uber den Börsengang vor, heute ist es so weit: Das Unternehmen geht an die Börse und erwartet dabei eine Gesamtbewertung von 82 Millionen Dollar. Die Aktien sollen für 45 Dollar zu erwerben sein. Uber soll durch den Börsengang rund 8,1 Milliarden US-Dollar einnehmen, meldet der Spiegel.

Digitalsteuer in Österreich erhält Gegenwind

Österreich hat Anfang April die Einführung einer Digitalsteuer beschlossen, damit Internetunternehmen wie Google oder Facebook auch auf ihre Werbeeinnahmen Steuern zahlen.

Doch kurz vor Ablauf der Frist für die Begutachtung des Gesetzesentwurfs wird dieser von Datenschützern, aber auch vom Justizministerium und der Wirtschaftskammer in Österreich scharf kritisiert, schreibt Futurezone. „Damit werden mehr Fragen aufgeworfen als Antworten darauf geliefert, wie die Internetwirtschaft gerecht besteuert werden kann. Der österreichische Alleingang führt zu massenhafter Speicherung privater Daten der Nutzerinnen und Nutzer und provoziert im schlechtesten Fall einen Handelskonflikt mit den USA“, kritisiert demnach etwa Maximilian Schubert, Generalsekretär des Verbands Österreichischer Internetprovider (ISPA).

Kritisch sei zudem, dass Konzerne durch das Gesetz in der Pflicht seien, IP-Adressen und Geolocation-Daten für alle erbrachten Dienstleistungen zu speichern. Juristen sehen darin das Prinzip der Datensparsamkeit verletzt, eine NGO empfindet dies als „großflächigen und nicht gerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte aller Internetnutzer im Inland“. Die Wirtschaftskammer bemängelt, dass die Steuer auf werbende Unternehmen umgewälzt werden könne.

Thalia und Mayersche Buchhandlung können fusionieren

Nach einer knapp einmonatigen Prüfung gebe es laut Bundeskartellamt für die Fusion der beiden Buchhandelsunternehmen Thalia und Mayersche „weder aus Sicht des Verbrauchers noch aus Sicht der Verlage durchschlagende wettbewerbliche Bedenken“ so der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, zur Entscheidung der Kartellbehörde, heißt es bei Buchreport.

„Den Verbrauchern stehen mit dem wachsenden Online-Handel sowie mit der Vielzahl von kleineren und mittleren Buchhändlern des tradtionellen Sortimentsbuchhandels gute Einkaufsalternativen zur Verfügung. Wegen der gesetzlich vorgegebenen Buchpreisbindung findet der Wettbewerb auf der Bucheinzelhandelsebene ganz überwiegend nicht bei den Preisen, sondern bei der Angebotsqualität wie z. B. der Sortimentsauswahl, der Beratung sowie der Gestaltung der Geschäfte statt, was auch Chancen für kleinere Händler bietet“, so Mundt weiter.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.