Digital Tech Newsflash

Hunderttausende NetzDG-Beschwerden bei TikTok, Facebook und YouTube

Veröffentlicht: 03.08.2020 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 03.08.2020
TikTok-App

Halbjährlich legen die großen Social-Media-Plattformen ihre Bilanz zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vor. Erstmals hat auch die Kurzvideo-Plattform TikTok einen Transparenzbericht nach NetzDG-Anforderungen vorgelegt. Insgesamt habe TikTok in den ersten sechs Monaten des Jahres 141.830 Beschwerden über Straftaten erhalten. Dabei wurden gut 97.000 Beschwerden von Nutzern eingereicht und gut 44.000 von institutionalisierten Beschwerdestellen, wie Heise berichtet.

Mit Abstand die meisten Beschwerden (etwa 28.000) bezogen sich auf Beleidigungen, jeweils 12.000 bis 13.000 handelten von verfassungswidrigen Propagandamitteln, Volksverhetzung oder Kinderpornographie. Maßnahmen ergriff TikTok in 14.600 Fällen, also bei etwa zehn Prozent der Beschwerden. Der erste Bericht, den TikTok für Juli bis Dezember 2019 vorlegte, enthielt noch eine sehr geringe Anzahl an gemeldeten Fällen.

Bei YouTube und Facebook ist die Anzahl der gemeldeten Fälle im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2019 offenbar sehr stark angestiegen. YouTube verzeichnete 388.824 Eingaben – von Juli bis Dezember waren es noch 277.478. Entfernt habe man davon etwa 90.000 Inhalte. Bei Facebook waren es nur 4.292 Meldungen über 6.038 Inhalte – 2.308 Beiträge habe man gelöscht bzw. gesperrt. Facebook nutzt allerdings einen „gesonderten Meldeweg“ – ein spezielles Formular, weshalb die Zahl der Meldungen im Vergleich sehr gering ist. Bei Twitter ist die Zahl der eingegangen Meldungen indes zurückgegangen: Von 843.527 in der zweiten Jahreshälfte 2019 auf diesmal 765.715. Maßnahmen ergriff Twitter in etwa 122.000 Fällen. Die hohe Zahl dürfte damit zu erklären sein, dass es sehr einfach ist, einen Tweet bei Twitter zu melden.

Twitterhack: 17-jähriger Teenager festgenommen

Nach dem Hackerangriff auf Twitterkonten von Prominenten hat die Polizei nun einen 17-Jährigen festgenommen, der als Hauptverdächtiger gilt. Zwei weiteren Männer wird von der Staatsanwaltschaft in Kalifornien Mittäterschaft und Beihilfe vorgeworfen. Dem Hauptverdächtigen Graham Ivan C. werden unter anderem betrügerische Verwendung persönlicher Informationen, organisierter Betrug und Hacking vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft will den Teenager nach Erwachsenenstrafrecht zur Rechenschaft ziehen, so TechCrunch. Dies würde eine deutlich höhere Haftstrafe bedeuten. Graham Ivan C. und seine Komplizen hatten sich mutmaßlich Zugriff auf Twitterkonten von Prominenten verschafft, um von ihren Followern Bitcoins zu ergaunern. Über 100.000 Dollar sollen deswegen von Twitter-Followern überwiesen worden sein.

Polizeizugriffe auf Corona-Gästelisten

In mehreren Bundesländern hat sich die Polizei offenbar Zugriff auf Gästelistendaten von Restaurants verschafft, um sie für strafrechtliche Ermittlungen zu verwenden. Eigentlich dienen die Listen dazu, im Zweifel Kontaktpersonen ermitteln zu können. Die Zweckentfremdung der Daten hat deutliche Kritik nach sich gezogen, die Behörden betonen aber, dass die Zugriffe unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit durchaus erlaubt seien, so Heise. „Mit den Corona-Gästelisten werden weitflächig Daten gesammelt, was wir unter normalen Umständen nie billigen würden“, erklärte Eren Basar, Mitglied des Deutschen Anwaltvereins im Ausschuss für Gefahrenabwehrrecht. Zwar gebe es mit der Pandemie eine Sondersituation. „Ich glaube aber, dass wir eine gesetzliche Regelung brauchen, die einen uferlosen Zugriff auf diese Daten verbietet.“

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