EU-Kommission

Millionenstrafen für Valve, ZeniMax und weitere Videospielfirmen

Veröffentlicht: 21.01.2021 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 21.01.2021
Steam

Die Europäische Kommission hat Valve und fünf weitere große Videospiel-Publisher mit teils empfindlichen Geldstrafen belegt. Insgesamt sollen Valve, Bandai namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und Bethesda-Mutter ZeniMax 7,8 Millionen Euro zahlen, weil sie gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben sollen. Stein des Anstoßes ist das Geoblocking. Kunden seien unzulässige Beschränkungen von grenzüberschreitenden Käufen innerhalb der EU auferlegt worden.

Weil die Publisher mit den Behörden kooperierten, wurden die Strafen jeweils um zehn bis 15 Prozent reduziert. Nur Valve – die Firma hinter der Spiele-Plattform Steam, weigerte sich und muss die volle Strafe zahlen – in diesem Fall 1,624 Millionen Euro. Die geringste Strafe trägt Bandai Namco mit 340.000 Euro, den höchsten Betrag muss Focus Home zahlen: Knapp 2,9 Millionen Euro.

Aktivierungscodes an Ländergrenzen gebunden

Vorgeworfen wird den sechs Publishern konkret, dass sie sich darauf verständigt hätten, Aktivierungscodes für Videospiele an Ländergrenzen zu binden. Käufern in einem EU-Land sei es damit nicht möglich, die Codes in einem anderen EU-land zu aktivieren. Dies verstoße aber gegen EU-Vorschriften, weil EU-Bürger ohne Beschränkungen im gesamten EU-Raum einkaufen können müssen. Da die genannten Publisher Geoblocking anwendeten, sei den Nutzern ein Nachteil entstanden.

Die Geoblocking-Praktiken betrafen etwa 100 Spiele verschiedener Genres, darunter Sport-, Simulations- und Actionspiele. „Sie hinderten die Verbraucher daran, PC-Videospiele zu aktivieren und zu spielen, die von den Vertriebshändlern der Publisher entweder auf physischen Datenträgern, wie DVDs, oder durch Downloads verkauft wurden. Diese Geschäftspraktiken verwehrten den europäischen Verbrauchern daher die Vorteile des digitalen Binnenmarkts der EU, sich zwischen den Mitgliedstaaten umzusehen, um das beste Angebot zu finden“, heißt es in der Mitteilung der Europäischen Kommission.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager begrüßte die Entscheidung. Die Sanktionen gegen die Geoblocking-Praktiken dienten als Erinnerung daran, „dass es Unternehmen nach EU-Wettbewerbsrecht verboten ist, den grenzüberschreitenden Verkauf vertraglich zu beschränken.“

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