Keine Zustimmung zu Werbe-Tracker

Datenschützer Schrems klagt gegen Google

Veröffentlicht: 08.04.2021 | Geschrieben von: Markus Gärtner | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Google auf Smartphone

Google benutzt bei seinen Android-Smartphones bestimmte versteckte Werbe-Tracker, mit denen der Konzern und auch Fremdfirmen die jeweiligen Nutzer verfolgen, theoretisch deren On- und Offline-Verhalten analysieren und kombinieren und dann personalisierte Werbung anbieten können. Nutzer müssen derartigen Tracking-Methoden eigentlich vorher zustimmen. Weil Google das aber nicht ermöglicht hat, geht der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems mit seiner Organisation Nyob („None of your business“) gegen die „illegalen Operationen“ vor und hat den Konzern in Frankreich verklagt, wie Zeit Online berichtet

Google-Tracking verstoße gegen E-Privacy-Richtlinie

Schrems’ Datenschutz-NGO fordert die französische Datenschutzbehörde CNIL (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés) auf, die kritisierten Praktiken bei Google zu untersuchen und das Unternehmen zu zwingen, die Datenschutzregeln einzuhalten. Wird der Verstoß nachgewiesen, solle Google eine Geldstrafe zahlen. „Ein solches Tracking ist durch das ’EU-Cookie-Gesetz’ (Artikel 5(3) der E-Privacy-Richtlinie) streng geregelt und erfordert die informierte und eindeutige Zustimmung der Nutzer:innen“, heißt es dazu auf der Seite von Nyob.

In der EU sollen laut Nyob rund 300 Millionen Smartphone-Besitzer Googles Betriebssystem Android nutzen. „Das Ausmaß dieses Falles ist verblüffend. Fast alle Android-Nutzer:innen scheinen von dieser Technologie betroffen zu sein. Wir hoffen stark, dass die französische CNIL Maßnahmen ergreift“, sagt Stefano Rossetti von Nyob.

Nyob ist zuvor auch schon gegen ein solches Verfahren bei Apples iPhones vorgangen und hat die Klage eines Privatnutzers unterstützt. Die österreichischen und spanischen Datenschutzbehörden prüfen diesen Fall gerade. Schrems ist unter anderem durch seinen Datenschutz-Kampf gegen Facebook vor dem Europäischen Gerichtshof bekannt geworden. Im Sommer 2020 bekam er in einem weiteren Verfahren immerhin 500 Euro Schadensersatz von Facebook.

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