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Großbritannien: Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig

Veröffentlicht: 26.07.2021 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Recht in Großbritannien

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Großbritannien rechtswidrig. Das Investigatory Powers Tribunal (IPT) hat am 22. Juli entschieden, dass das anlasslose massenhafte Sammeln von Verbindungs- und Standortdaten nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Der britische Telecommunications Act von 1984 hatte dies bislang erlaubt, die Bürgerrechtsorganisation Privacy International hatte dagegen geklagt.

Bereits im vergangenen Oktober hatte der Europäische Gerichtshof die Praxis verboten. Dieser hatte erneut festgestellt, „dass das flächendeckende und pauschale Protokollieren elektronischer Nutzerspuren in der EU nicht zulässig ist“, wie Heise berichtet. Mit der E-Privacy-Verordnung sei ein derartiges Vorgehen nicht vereinbar. Das Gericht erklärte, dass die Entscheidung auch nach dem Brexit bindend sei, da die EuGH-Entscheidung während der Übergangsperiode fiel. Im Austrittsabkommen ist festgelegt, dass Urteile aus diesem Zeitraum anzuerkennen sind.

Der Wortlaut des im Telecommunications Act verankerten Abschnitts 94 sei zu weit gefasst, so das IPT: „Er erlaubte es, Anordnungen zu treffen, die eine allgemeine und unterschiedslose Übermittlung von Kommunikationsdaten vorsahen.“ Es habe letztlich nicht nachgewiesen werden können, dass Abschnitt 94 „unbedingt erforderlich“ sei. Das IPT erklärte zudem: „Wir möchten betonen, dass wir heute nicht entschieden haben, welche Folgen diese Erklärung hat. Dies ist nach wie vor eine Streitfrage zwischen den Parteien und wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden.“

TikTok-Mitarbeiter reichen Datenschutzbeschwerde ein

Die Berliner Datenschutzbehörde hat eine Beschwerde gegen TikTok erhalten – aus den Reihen der Belegschaft des Unternehmens, wie der Spiegel meldet. Sie machen sich Sorgen um ihre persönlichen Daten, weil sie im Homeoffice Firmen-Apps offenbar weitreichende Zugriffsrechte auf ihren privaten Mobiltelefone gewähren sollen. Auf Anfrage habe die Behörde die Anfrage bestätigt.

„Für die datenschutzkonforme Nutzung privater Endgeräte zu beruflichen Zwecken gelten hohe technische und rechtliche Hürden“, erklärte Maja Smoltczyk, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. TikTok entgegnet, dass man sich „sehr für den Datenschutz“ der Mitarbeiter einsetze und es nicht vorgesehen sei, dass Mitarbeiter Firmen-Apps auf ihre persönlichen Handys laden. Es werde von der Datenschutzbehörde nun geprüft, ob der Fall möglicherweise an die irischen Kollegen weitergegeben werden muss, weil TikToks Europavertretung in Dublin sitzt.

Pornos plötzlich auf Nachrichtenseiten

Auf Nachrichtenseiten wie der Washington Post und dem New York Magazine sind in der vergangenen Woche plötzlich Pornovideos aufgetaucht. Der Grund ist kurios: Die Pornoseite „5 Star Porn HD“ hatte die Domain des Videodienstes „Vidme“ aufgekauft, die 2017 ihren Dienst einstellte. In alten Artikeln waren Videos des Anbieters eingebaut und diese wurden nun von Pornovideos ersetzt. Die Nachrichtenseiten reagierten laut Motherboard schnell und entfernten die Videos. Zudem hatten sie Glück, dass die Videos nur in alten Artikeln auftauchten.

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