DSGVO

Gesichtserkennung: Clearview AI muss 20 Millionen Euro Strafe zahlen

Veröffentlicht: 21.10.2022 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 21.10.2022
Clearview AI

Die Gesichtserkennungssoftware von Clearview AI hat in Europa weiter einen schweren Stand. Die französische Datenschutzbehörde CNIL (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés) hat das Unternehmen mit einer Strafzahlung in Höhe von 20 Millionen Euro belegt. Der Grund: Clearview AI verstoße in gleich mehreren Punkten gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Clearview verfüge über eine Datenbank mit mehr als 30 Milliarden Gesichtsbildern und verkauft den Zugang dazu an Ermittlungsbehörden.

Auf eine Mahnung der CNIL hatte Clearview zunächst nicht reagiert, darum sprach die Behörde nun die Geldstrafe aus. Das New Yorker Unternehmen hat nun zwei Monate Zeit, um alle gesammelten Daten französischer Bürger zu löschen und die Sammlung der Daten zu beenden, ansonsten erhöht sich die Strafe täglich um 100.000 Euro, solange die Vorgaben nicht umgesetzt werden, so der Spiegel.

Clearview im Behördenfokus

Frankreich ist mit der Strafe in guter Gesellschaft. In Großbritannien, Italien und Griechenland wurden bereits ähnliche Strafen ausgesprochen. In Großbritannien soll Clearview 7,5 Millionen Pfund zahlen, in Italien und Griechenland jeweils 20 Millionen Euro wie in Frankreich.

In Deutschland ist das Vorgehen gegen das umstrittene Unternehmen bislang vorsichtiger. Jeder Bürger habe Anspruch auf Lösung der eigenen Daten. Das Geschäftsmodell von Clearview stehe in Europa generell infrage, erklärte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gegenüber dem Spiegel. Im Juli 2022 hatte Caspar dann auch ein Prüfverfahren gegen Clearview eingeleitet.

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