Facebook Marketplace

Meta wollte Kartellstreit mit der EU beilegen

Veröffentlicht: 02.12.2022 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 02.12.2022
Facebook Marketplace

Im vergangenen Sommer bereitete die EU eine Prüfung von Wettbewerbsverstößen durch Facebooks Marketplace vor. Offenbar hat sich der Facebook-Mutterkonzern Meta nun an die EU-Kartellbehörden gewandt, um die Untersuchungen beizulegen, wie Reuters mit Verweis auf Insider berichtet. Konkret geht es um die Verwendung von Kundendaten und die Kopplung des Kleinanzeigen-Angebots Marketplace an Facebook. Bislang hätten die Gespräche aber keine Fortschritte gebracht, heißt es. Auch äußerten sich aktuell weder die Europäische Kommission noch Meta zu dem Vorgang.

Es steht die Frage im Raum, ob Facebook einerseits Daten von Werbetreibenden nutzt, um damit im Kleinanzeigen-Segment die Konkurrenz auszustechen. Und ob das soziale Netzwerk darüber hinaus den Marketplace mit Facebook selbst verknüpft, um Konkurrenten quasi auszuschließen und die Nutzer zum eigenen Kleinanzeigen-Angebot zu lotsen. Wie mit der Sache vertraute Personen gegenüber Reuters erklären, bereite die Europäische Kommission eine entsprechende Anklage gegen Meta vor.

 

Warum scheut Meta die Auseinandersetzung?

Mit einer Beilegung der Klage will Meta einer möglicherweise saftigen Geldstrafe entgehen. Befindet die Kommission das Unternehmen in den genannten Punkten für schuldig, könnte eine Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes drohen. Würde der Streit anderweitig beigelegt, würde seitens Meta zudem keine offizielle Zuwiderhandlung festgestellt, was hilfreich wäre, um mögliche Schadenersatzforderungen abzuwehren.

Die Europäische Kommission hat mit dem Digital Markets Act (DMA) ihre Befugnisse gegenüber großen Tech-Konzernen enorm erweitert. Sogenannten Gatekeepern wird damit verboten, die eigenen Dienste zu bevorzugen. Hätte Meta mit einer Beilegung Erfolg, könnte das andere Tech-Unternehmen ermutigen, ähnliche Schritte einzuleiten. Denn sie würden nicht nur Geldstrafen aus dem Weg gehen, sondern könnten sich auch ein Mitspracherecht bei der Festlegung möglicher Abhilfemaßnahmen einräumen, spekuliert Reuters.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.