Europaweite Prüfung der EU-Kommission legt Mängel offen

Verbraucherschützer beklagen irreführende Angebote

Veröffentlicht: 25.02.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 25.02.2019
Menschen werden mit Karotten geködert

Bei einer europaweiten Prüfung im Online-Handel, die von der EU-Kommission koordiniert wurde, wurden zahlreiche „Unregelmäßigkeiten“ in Sachen Verbraucherschutz festgestellt. Im Rahmen der Prüfaktion nahmen die Verantwortlichen im November letzten Jahres 560 Online-Händler unter die Lupe.

Und die Ergebnisse zeigten, dass rund 60 Prozent der untersuchten Websites „nicht im Einklang mit den EU-Verbrauchervorschriften“ waren, berichtet Heise Online: Demnach werden die Verbraucher nicht selten mit horrenden Preisnachlässen gelockt, ohne dass die Angebote am Ende das halten könne, was sie versprechen. „,Unregelmäßigkeiten‘ gab es hauptsächlich bei der Art und Weise, wie Preise und Sonderangebote dargestellt wurden“, heißt es.

Unregelmäßigkeiten bei Rabatten, Zusatzgebühren, OS-Link und Co.

Konkret konnte im Zuge der Untersuchung festgestellt werden, dass bei 31 Prozent der E-Commerce-Seiten die beworbenen Preisnachlässe „nicht echt waren“ oder die Rabatte sowie deren Berechnung nicht nachvollzogen werden konnten. Bei vier von zehn Händlern (39 Prozent) war die Endsumme, die die Verbraucher zahlen sollten, höher als der Ursprungspreis. Auch zusätzliche Gebühren – wie etwa für die Lieferung oder etwaige Buchungsgebühren – waren nicht genau angegeben.

Auch der Link zur OS-Plattform (Online-Streitbeilegung) fand sich in 59 Prozent der überprüften Shops nicht. Hinzu kam, dass bei fast jeder dritten Seite (knapp 30 Prozent) „die Art und Weise der erforderlichen Information über das Widerrufsrecht der Verbraucher ,Anlass zur Beanstandung‘“ gab, berichtet Heise weiter. Die Händler, deren Online-Shops und Angebote im Rahmen der Prüfung beanstandet wurden, müssen die entsprechenden Mängel nun beseitigen. Auch wollen die Verbraucherschutzorganisationen, die in die Aktion involviert waren, dafür Sorge tragen, dass die rechtlichen Vorgaben durch die Anbieter auch befolgt werden.

Justizkommissarin der EU, Věra Jourová, betonte, dass es nicht sein dürfe, dass mehr als jede zweite Website, die geprüft wurde, die Kunden in die Irre führte. Solche unlauteren Geschäftspraktiken müssten nun „in einer gemeinsamen Kraftanstrengung“ unterbunden werden.

Kommentare  

#1 abc 2019-02-26 08:56
Wirklich? 560 Online Händler repräsentiere mindestens 80.000 (Anzahl HB Mitglieder)

Also wegen 560 sollen der Rest "leiden" bzw. wird dee Rest "verunglimpf".

Weil 100 Verbraucher DAUs sind, wurden unmögliche Verbraucherschu tzvorschriften eingeführt.
Jetzt müsste fairnesshalber Händlerschutzge setze eingegührt werden.
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