Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung

500 Millionen Euro: Idealo verklagt Google auf Schadenersatz

Veröffentlicht: 12.04.2019 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 16.04.2019
Idealo-Screenshot

Das Preisvergleichsportal Idealo wirft Google den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung vor. Google missbrauche seine Stellung als Suchmaschinenbetreiber, um den eigenen Preisvergleich zu stärken. Die Idealo Internet GmbH hat nun Schadensersatzklage beim Landgericht Berlin eingereicht und fordert etwa eine halbe Milliarde Euro (inklusive Zinsen), wie das Unternehmen mitteilt. Der Betrag kann im Laufe des Verfahrens nach oben korrigiert werden. Das Portal geht von einem jahrelangen Rechtsstreit aus, der sich auch über mehrere Instanzen erstrecken kann.

„Ein fairer Wettbewerb im Internet ist nur möglich, wenn Monopolisten wie Google andere Marktteilnehmer nicht zugunsten eigener Angebote benachteiligen dürfen. Wir wollen mit dem Verfahren ein Zeichen setzen, dass sich gegen das rechtsmissbräuchliche Verhalten von Google zur Wehr gesetzt werden kann“, so Dr. Philipp Peitsch, Geschäftsführer von Idealo. Google gefährde Vielfalt und Innovationen im Internet und missbrauche das Vertrauen der Verbraucher. „Die Schadenersatzklage ist für uns ein notwendiger und folgerichtiger Zwischenschritt in unserem Engagement für einen fairen Wettbewerb und Diversität im Markt sowie Preistransparenz für die Verbraucher.“

Selbst Google zweifelt an eigener Qualität

Google verschaffe seinem eigenen Preisvergleich seit 2008 einen „unrechtmäßigen und wettbewerbswidrigen Vorteil“, indem das Angebot prominent in den Suchergebnissen angezeigt werde, während Konkurrenten herabgestuft würden. Idealo teilt bei seinen Vorwürfen ordentlich gegen Google aus. Es komme erschwerend hinzu, „dass Googles Produkt- und Preisvergleichsdienst aufgrund seiner geringen Qualität und dem Fehlen eigener Inhalte bis heute legal keine Chance hätte, in den auf Relevanz basierten Suchergebnissen von Google eine Top-Platzierung zu erlangen.“

Das belegt Idealo mit Aussagen von Google selbst. Aus einer E-Mail eines Google-Managers zitiert Idealo etwa die Aussage, dass der eigene Dienst „einfach nicht funktioniert“. In einer weiteren Mail heiße es: „Folgendes haben wir vereinbart: Die PS onebox [Product Universal] sollte immer dann ausgelöst und in den Suchergebnissen ganz oben angezeigt werden, wenn das Top-Ergebnis von einem anderen Produkt- und Preisvergleichsdienst stammt...“

Google verstoße gegen europäisches und nationales Kartellrecht. 2017 wurde das Unternehmen von der EU-Kommission mit der damaligen Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro belegt. Zudem wies die Kommission darauf hin, dass Wettbewerber vor nationalen Gerichten Schadenssersatz fordern können. Google habe laut Idealo keine ausreichenden Schritte unternommen, um für Gleichbehandlung zu sorgen. Nach wie vor werde der Google-eigene Dienst bevorzugt. „Für Idealo ist die Klage deshalb ein logischer Schritt und eine notwendige Ergänzung zu dem Verfahren der EU-Kommission in Idealos Bemühen für einen fairen Wettbewerb und Preistransparenz für den Verbraucher“, schreibt das Unternehmen.

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