Schlappe für EU-Kommission

Apple wehrt Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro ab

Veröffentlicht: 15.07.2020 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 16.07.2020
Apple Logo

Apple hat vor dem EU-Gericht die Nachzahlung von 13 Milliarden Euro Steuern in Irland abgewendet. Das EU-Gericht in Luxemburg teilte am Mittwoch mit, dass es die Nachforderung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 annulliert hat. Für die Kommission ist das Urteil eine herbe Schlappe, vor allem aber ist es für EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager eine persönliche Niederlage. Sie hatte Apple im August 2016 zur Nachzahlung der Steuern in Irland aufgefordert. Seitdem zog sich der Streit hin. Der Fall könnte nun noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen.

Vestager wirft Apple vor, in Irland – dort betreibt Apple den Großteil seines Europa-Geschäfts – zu wenig Steuern gezahlt zu haben. Irland habe dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung gewährt. Apple ist der Ansicht, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Da die irische Tochter Apple Sales International (ASI) nur für den Vertrieb außerhalb Nord- und Südamerikas zuständig sei, die eigentlichen Werte des Konzerns aber in den USA geschaffen worden seien, dürften die Gewinne aus dem internationalen Geschäft auch nur in den USA versteuert werden. „Das iPhone, das iPad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwickelt“, betont Apple laut Süddeutscher Zeitung.

Kritik an irischer Steuerbehörde

In Irland wurden nur die Gewinne versteuert, die auf Aktivitäten im Land selbst zurückgehen. Die EU-Kommission räumt ein, dass das intellektuelle Eigentum von Apple größtenteils in den USA entstehe. Die irische Steuerbehörde habe aber nicht die notwendigen Analysen durchgeführt, um genau berechnen zu können, welche Gewinnanteile wo versteuert werden müssten, so die Kommission. Irland habe sich auf Konzernangaben verlassen. Irland selbst betont, dass es ausreichend gewesen sei, die Apple-Aktivitäten im eigenen Land zu betrachten.

Die Anwälte der EU-Kommission bezweifeln, dass die irischen Firmentöchter ausschließlich für Vertrieb und Fertigung verantwortlich sind. Konkret sagten sie im September: „Das ist nicht alles, was in Cork vor sich geht“. Innovationen seien durch Kostenteilung mitfinanziert worden. Allerdings wäre eine Höhe von 13 Milliarden Euro nur zustande gekommen, wenn alle Auslandsgewinne in Irland zu versteuern gewesen wären.

Politischer Rückschlag für Vestager

Der Fall Apple ist für Margrethe Vestager eines der Kernthemen ihrer politischen Karriere in der EU-Kommission. Die Niederlage dürfte für sie als politischer Rückschlag gewertet werden, sofern nicht der EuGH in letzter Instanz noch einmal anders entscheidet. Für das heikle Thema Digitalsteuer für US-Unternehmen in Europa ist die aktuelle Entscheidung ebenfalls nicht unerheblich. Die US-Regierung hatte der EU-Kommission vorgeworfen, Steuereinnahmen zu beanspruchen, die ihrer Ansicht nach in den USA abgeführt werden müssten. Eine einheitliche Lösung für die Besteuerung US-amerikanischer Konzerne in Europa gibt es bislang nicht, die Insellösungen einzelner Staaten sorgten bislang aber stets für Zähneknirschen in Washington.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.