Hürden für KMU

Nur ein Prozent der Corona-Überbrückungshilfen bislang ausgezahlt

Veröffentlicht: 01.09.2020 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 01.09.2020
Münzen im Rettungsring

Um kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund der Coronakrise Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, hat die Bundesregierung im Juli die neuen Überbrückungshilfen beschlossen. Das Programm sieht vor, dass Firmen maximal 150.000 Euro erhalten, die Frist von vormals drei Monaten wurde erst kürzlich bis auf Jahresende verlängert.

Allerdings kommen die vorgesehenen Mittel in Höhe von insgesamt 24,6 Milliarden Euro bislang kaum bei den notleidenden Unternehmen an. Mit 248 Millionen Euro zahlten die Bundesländer bislang gerade einmal ein Prozent der finanziellen Coronahilfen aus. Das berichtet jetzt der Spiegel mit Verweis auf die „Augsburger Allgemeine“.

„Realitätsferne Antragsvoraussetzungen“ schwächen die Nachfrage

Laut dem Bundeswirtschaftsministerium könnte jedes fünfte der dreieinhalb Millionen deutschen Unternehmen auf Überbrückungshilfen angewiesen sein. Bislang haben aber nur 38.600 Firmen die Hilfe tatsächlich beantragt. Grund für die Zurückhaltung der KMU sehen Kritiker in den zu strengen Voraussetzungen, um die Zuschüsse zu erhalten. Seitdem bekannt wurde, dass es vermehrt zu Missbrauch der Soforthilfen gekommen sei, können diese nur noch über Steuerberater, Wirtschafts- oder Buchprüfer beantragt werden, so der Spiegel weiter.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt krisitierte diese „willkürlich hohen Hürden“ von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, die das „beschlossene Hilfsprogramm durch zu bürokratische und realitätsferne Antragsvoraussetzungen ins Leere laufen [...] lassen“, so die Politikern laut dem Bericht.

Eine ausführliche Übersicht, welche Unternehmen an welcher Stelle die Überbrückungshilfen beantragen können, haben wir im Artikel FAQ: Wer bekommt wie, wo und wann die neuen Überbrückungshilfen? zusammengetragen.

Kommentare  

#3 Heidi 2020-09-02 22:10
Ich denke, das Problem liegt an der zeitlichen Überschneidung von Soforthilfe und Überbrückungsge ld. Ich habe am 02.05. die Soforthilfe beantragt und auch bekommen und gilt für 3 Monate. Damit habe ich aber erst seit dem 02.08. Anspruch auf Überbrückungsge ld. Durch die zeitliche Überschneidung sehe ich das als ein politisch schön geschminktes Angebot und gehe davon aus, dass in den kommenden Monaten mehr Anträge eingehen.
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#2 Anonym 2020-09-02 14:45
Die Kritiken sind mir teilweise nicht ganz verständlich. Ganz gleich ob man zuvor einen Steuerberater hatte oder nicht, war man doch trotzdem verpflichtet, seine Buchhaltung so zu organisieren, dass ein Dritter sich jederzeit leicht einen Überblick verschaffen kann. Man hätte diese Unterlagen also einfach einem Steuerberater zur Verfügung stellen können. Die Kosten des Steuerberaters für den Antrag werden ebenfalls gefördert. Insoweit sehe ich hier keinerlei Hürden. Lediglich die Berechnung ist meiner Meinung nach zu kritisieren. Es wäre einfacher gewesen, Durchschnittswe rte von mehreren Monaten (Juni bis Dezember) zu nehmen, um die Höhe des Zuschusses zu berechnen. Die Antragsberechti gung von Monaten abhängig zu machen, die gar nicht gefördert werden sollen, halte ich aufgrund von Zahlungsverschi ebungen auch für falsch.
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#1 anja 2020-09-02 08:38
kein wunder. wer will sich schon "nackig" machen bis auf den letzten cent und welcher kleine selbständige kann sich denn heutzutage noch einen steuerberater o.ä. leisten ??? die wußten genau, daß dann kaum ein antrag kommt. heuchler.
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